Grünwelt Energie Kündigung erhalten? Jetzt Schadenersatz geltend machen

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer mehr ehemalige Kunden der Grünwelt Energie melden sich bei uns und berichten über die erfolgten Kündigungen durch die Grünwelt Energie und fragen sich, wer für die nunmehr höheren Energiekosten aufkommen muss.

Grünwelt Energie stellt Belieferung mit Gas ein und kündigt Verträge mit seinen Kunden

Der rasante aber vorhersehbare Preisanstieg auf dem Gasmarkt hat Grünwelt Energie besonders hart getroffen. Aufgrund der um bis zu 400 % gestiegenen Gaspreise, musste Grünwelt Energie die Belieferung zu großen Teilen vollständig einstellen und hat massenhaft Verträge mit den eigenen Grünwelt-Kunden eingestellt.

Zwar müssen Verbraucher keine sorgen haben, dass der Belieferungsstopp von Grünwelt dazu führt, dass gar kein Gas mehr geliefert wird. Die ehemaligen Kunden von Grünwelt Energie kommen bis auf weiteres bei den Grundversorgern unter.

Vertragspartner für die von Grünwelt vermittelten Gasverträge ist die gas.de Versorgungsgesellschaft aus Kaarst. Betroffene Kunden von Grünwelt haben sich daher insbesondere (auch) an die Versorgungsgesellschaft und damit gas.de zu wenden. Entsprechende Informationen hinsichtlich der Rechtsausübung gegenüber gas.de habe ich bereits in einem anderen Rechtstipp unter der URL https://www.anwalt.de/rechtstipps/gas-de-kuendigt-massenhaft-vertraege-jetzt-schadenersatz-einfordern-195639.html zusammengefasst.

Zu den wichtigsten Ansprüchen gegenüber Grünwelt/Gas.de zählen vor allem die folgenden:

  • Anspruch auf Weiterversorgung
  • Anspruch auf Schadenersatz
  • Anspruch auf Auskunft
  • Datenschutzrechtliche Ansprüche

Bezüglich Grünwelt fragen sich viele Kunden, was mit den versprochenen „Boni“ passieren wird. Zwar erklärte Grünwelt sich hierzu wohl insoweit, dass die Boni eventuell zeitanteilig ausgezahlt werden sollen, gesichert erscheint dies aber nicht. Grundsätzlich sollten Kunden von Grünwelt nicht zu schnell auf die versprochen „Boni“ (ganz oder teilweise) verzichten. Unabhängig von der Frage, ob Grünwelt zur Auszahlung dieser „Boni“ verpflichtet ist, könnten diese auch gegenüber Gas.de als Schadenersatz geltend gemacht werden.

Haben auch Sie eine Kündigung von Grünwelt oder Gas.de erhalten und ist Ihre Belieferung eingestellt worden? Dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch! Wir überprüfen die Erfolgsaussichten gegen die Versorgungsgesellschaft(en).

Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



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