Gas.de kündigt massenhaft Verträge – Jetzt Schadenersatz einfordern

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Energieversoger Gas.de hatte im November und Dezember 2021 schlechte Nachrichten für seine Kunden. Den Gas.de Kunden teilte der Energieversorger mit, dass die Versorgungsverträge mit den Verbrauchern gekündigt werden. 

Grund für die Kündigung von Gas.de sind wohl die stark gestiegen Einkaufspreise. Es wird von Gas.de mitgeteilt, dass diese Einkaufspreise im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 400 Prozent gestiegen seien.

Kunden von Gas.de müssen allerdings keine Sorge vor dem Winter haben. In der Kälte wird keiner der betroffenen Gas.de-Kunden sitzen. Die Gas.de-Kunden werden für die Zwischenzeit an die Ersatzversorgung „abgegeben“. In diesen Fällen übernimmt normalerweise der örtliche Grundversorger die Belieferung.

Gas.de Kunden nun beim Grundversorger – Viel höhere Kosten für die Energieversorgung zu erwarten  

Da Gas.de vor allem mit „Kampfpreisen“ agierte und Gas.de-Kunden mit stark rabattierten Verträgen ausgestattet waren, werden die aller meisten Gas.de-Kunden nunmehr einen viel höheren monatlichen Abschlag an den Grundversorger zahlen. Außerdem werden Gas.de-Kunden erhebliche Probleme haben, einen vergleichbaren Versorgungsvertrag mit einem anderen Energieanbieter abzuschließen, da viele Anbieter ihre Preise in den letzten Wochen und Monaten stark erhöht haben.

Leider wird auch bereits darüber berichtet, dass einige Grundversorger Anfang Dezember, also kurz nachdem bekanntwerden der massenhaften Kündigungen von Gas.de, ihre Preise nahezu verdoppelt haben.

So berichtet etwa die Zeitung „Merkur“ unter der URL https://www.merkur.de/bayern/regensburg/regensburg-energieversorger-gaspreise-erhoehung-rewag-neukunden-wechsel-zr-91171569.html

Über Preissteigerungen des Grundversorgers REWAG am 02. Dezember 2021. Da Gas.de-Kunden für den jeweiligen Grundversorger als „Neukunden“ gelten, treffen diese die neuerlichen Preiserhöhungen doppelt. Zunächst können sie nicht mehr von den „discount-Preisen“ von Gas.de profitieren. Zusätzlich zu der durch den Wechsel zum Grundversorger sowieso entstehenden Mehrkosten, kommen dann auch noch die erhöhten Preise bei den Grundversorgern, wie z.B. REWAG hinzu.

Gas.de -Kunden fragen sich – Welche Rechte habe ich?

Viele Gas.de-Kunden möchten die Kündigungen nicht akzeptieren und fragen sich, welche Rechte sie geltend machen können. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Gas.de Kunden sollten aber gleich mehrere Ansprüche gegen Gas.de geltend machen oder sich diese jedenfalls ausdrücklich vorbehalten.

Zu den Ansprüchen gegen Gas.de zählen insbesondere:

  • Anspruch auf Weiterversorgung
  • Anspruch auf Schadenersatz
  • Anspruch auf Auskunft
  • Datenschutzrechtliche Ansprüche

Grundsätzlich dürften Gas.de-Kunden einen Anspruch auf Weiterversorgung zu den vertraglich vereinbarten Konditionen haben. Die Kündigung dürfte unwirksam sein, da die eigenen Beschaffungspreise normalerweise ein unternehmerisches Risiko darstellen.

Jedenfalls kann aber der Differenzbetrag zwischen dem Preis bei Gas.de und dem Preis beim Grundversorger bzw. einem anderen Energieversorger als Schadenersatz gegenüber Gas.de geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass Sie den aktuellen Zählerstand dokumentieren und den Dauerauftrag mit Gas.de aufkündigen.

Zusätzlich sollten Sie Ihre vertraglichen und datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche geltend machen, da Sie bei der Vielzahl an Kündigungen in kurzer Zeit nicht sicher sein können, dass die Verarbeitung Ihrer Daten entsprechend den Grundsätzen der Datenschutzgrundversorgung stattgefunden hat bzw. stattfindet.

Sind auch Sie von den Kündigungen des Energieversorgers Gas.de betroffen und wollen sich über Ihre Möglichkeiten, insbesondere der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beraten lassen?

Dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch! Wir überprüfen die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Gas.de.

Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marek van Hattem

Beiträge zum Thema