Hartz IV: Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge

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Das BSG gibt in seiner Pressemitteilung vom 18.01.2011 bekannt, dass JobCenter die Kosten privat Krankenversicherter in voller Höhe übernehmen müssen. Mangels gesetzlicher Grundlage hierfür hatten die JobCenter bislang nur einen Teilbetrag des hälftigen Basistarifs übernommen. Den Rest mussten Bürger, die ALG II beziehen, aus dem Regelsatz aufbringen, was schlicht unmöglich ist.

Das BSG hat deshalb argumentiert, das durch das Grundgesetz garantierte Existenzminium umfasse auch den Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten der privaten Krankenversicherung. Das Urteil selbst liegt noch nicht vor. Für mich ist deshalb noch nicht endgültig geklärt, welche Folge sich aus dem Urteil für privat krankenversicherte ALG-II Empfänger ergibt, die nicht im Basistarif, sondern in einem anderen Tarif versichert sind.

Ich stehe Ihnen für eine konkrete Beratung in meiner Kanzlei am Victoria-Luise-Platz in Berlin Schöneberg gern zur Verfügung.


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