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Arbeitslosengeld: Wie Sie sich jetzt Unterstützung holen

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist Arbeitslosengeld I?

Das Arbeitslosengeld I ist eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass ein Arbeitnehmer arbeitslos wird. Es wird von der Arbeitslosenversicherung gezahlt, im Gegensatz zu Hartz IV, das aus steuerlichen Mitteln kommt.

Der Arbeitnehmer erhält das Arbeitslosengeld aber nicht automatisch, sondern muss einen Antrag stellen.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Arbeitslosengeld I?

Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist die Arbeitslosigkeit, d. h., dass Sie gar nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Außerdem müssen Sie in den vergangenen 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Wie viel Arbeitslosengeld I erhalte ich?

Wie hoch der Anspruch ausfällt und wie lange er ausbezahlt wird, hängt von der Dauer der vorherigen Beschäftigung, vom durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate und der Lohnsteuerklasse ab. Unterschiede gibt es auch zwischen den alten und neuen Bundesländern.

Wie beantrage ich Arbeitslosengeld I?

  1. Melden Sie sich arbeitssuchend.

    Melden Sie sich arbeitssuchend, sobald Sie vom Ende des aktuellen Arbeitsverhältnisses erfahren. Im Idealfall erfolgt die Meldung spätestens drei Monate zuvor oder innerhalb von drei Tage nach Kenntniserlangung.

    Eine verspätete Meldung als arbeitssuchend kann zu einer Sperrfrist von bis zu 12 Wochen führen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Auch der Zeitraum, in dem Sie Arbeitslosengeld beziehen, verringert sich gegebenenfalls.
  2. Melden Sie sich arbeitslos.

    Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist auch die Meldung als arbeitslos. Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos.
  3. Füllen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld aus.

    Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie online ausfüllen oder sich das Antragsformular bei der Agentur für Arbeit holen, um den Antrag schriftlich zu stellen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld?

Zusätzlich zum Antragsformular benötigen Sie u. a. folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass ggf. mit aktueller Meldebescheinigung
  • Arbeitsbescheinigung und sonstige Papiere Ihrer früheren Arbeitgeber
  • Nachweise über einen früheren Leistungsbezug (z. B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld)

Das Antragsformular enthält weitere Informationen zu allen wichtigen Unterlangen, die die Agentur für Arbeit von Ihnen benötigt.

Wann muss ich mit einer Sperrzeit oder einer Sanktion rechnen?

Sperrfrist heißt, dass die Agentur für Arbeit unter bestimmten Umständen eine Sperrzeit verhängen darf, wodurch Sie als Folge vorerst kein oder weniger Arbeitslosengeld I erhalten. Das Arbeitslosengeld kann dann bis zu 12 Wochen lang nicht gezahlt werden.

Mögliche Gründe für eine Sperrzeit:

  • Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund beendet.
  • Ihnen wurde verhaltensbedingt gekündigt.
  • Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und eine Abfindung erhalten.
  • Sie können nicht nachweisen, sich um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen.
  • Sie haben sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

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