HETA: 7,9 Mrd. fehlen! Klagen für Deutsche in Vorbereitung!

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Vor kurzem wurde die mehrmals verschobene Bilanz 2014 der HETA vorgelegt: Der Verlust 2014 erreichte dabei laut Einzelabschluss 7,9 Mrd. Euro, der Konzernabschluss weist einen Fehlbetrag von 7,4 Mrd. Euro aus.

Die Kapitallücke liegt damit im oberen Bereich der angegebenen Bandbreite zwischen 5,1 und 8,7 Mrd. Euro.

„Viele Anleger sind geschockt“, so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner, die bereits institutionelle und Privatanleger mit einem Volumen von ca. 2 Mio. € vertritt.

Dr. Späth & Partner hatten bereits Einspruch/Vorstellung gegen den Mandatsbescheid der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA vom 01.03.2015 eingelegt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Das BaSAG ist unserer Ansicht nach klar europarechtswidrig, da die HETA seit Ende Oktober 2014 über gar keine Bankenkonzession mehr verfügte. Außerdem handelt es sich unserer Ansicht nach bei den Forderungen der Anleger um sog. besicherte Verbindlichkeiten gem. § 86 Abs. 2 BaSAG. Zudem wären die Anleger unserer Ansicht nach bei einer Abwicklung im Insolvenzvefahren sogar besser gestellt als bei der Abwicklung nach dem BaSAG.“

Dr. Späth & Partner werden daher demnächst für deutsche Anleger auch die ersten Klagen vor dem Landgericht Frankfurt am Main vorbereiten.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.


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