Heta nach Milliardenverlust: Anwälte fordern Aufklärung + bereiten erste Klagen vor!

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Nach der Milliardenlücke in der Bilanz der Heta sind viele Anleger schockiert: In der letzte Woche vorgelegten Bilanz mit Stichtag 31.12.2014 teilte Heta mit, dass eine Kapitallücke von ca. sieben Milliarden Euro bestehen soll. Den Verbindlichkeiten in Höhe von 16,6 Mrd. Euro stehe ein Vermögen von nur 9,6 Mrd. Euro entgegen, womit die Heta das Jahr 2014 mit einem Verlust in Höhe von 7,9 Mrd. Euro abgeschlossen hat.

Allein das Südosteuropa-Netz musste vor dem Verkauf um 1,7 Mrd. wertberichtigt werden, Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B. www.handelsblatt.com) muss Heta auch z. B. ihre frühere italienische Tochter HBI mit 300 Mio. € unterstützen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner „stellt sich die Frage, wie das passieren konnte. Sind eventuell auch Währungsgeschäfte auf den Schweizer Franken mit Schuld an den hohen Verlusten, wie in den letzten Tagen spekuliert wurde? Wurde hier vielleicht sogar mit gefährlichen Hebelprodukten gearbeitet?“

Dr. Späth & Partner, die bereits deutsche Anleihegläubiger mit einem Volumen von ca. 2 Mio. € vertreten, hatten für deutsche Anleger gegen das Moratorium der österreichischen Finanzaufsicht bereits bis zum 01.06.2015 Vorstellung/Einspruch erhoben und werden auch demnächst die ersten Klagen vor dem Landgericht Frankfurt am Main einreichen.

„Das BaSAG ist unserer Ansicht nach z. B. klar europarechtswidrig“, so Dr. Späth hierzu. Auch hatte das Bundesland Kärnten für Heta-Anleihen Garantien in Milliardenhöhe abgegeben, kann jedoch eventuell diese Last nicht schultern. „Ein eventueller Schuldenschnitt dürfte unserer Ansicht nach nicht einseitig auf dem Rücken der Anleger ausgetragen werden“, so Dr. Späth.

Betroffene Heta-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.


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