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Hilfe bei Abmahnung von Fareds wegen "Automata"

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Im Auftrag der Automata Productions fordert die Kanzlei Fareds wegen angeblicher Rechtsverletzung an dem Film „Automata” die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 980,00 Euro. Im Rahmen der Abmahnung wird dem angeschriebenen Anschlussinhaber vorgeworfen, dass über seinen Anschluss der Film unerlaubt verbreitet wurde.

Was wird in der Abmahnung von Fareds wegen „Automata” gefordert?

Vereinfacht gesagt besteht die Forderung aus drei Bestandteilen: Dem Schadensersatz, der Erstattung angefallener Kosten und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Anteile der Ansprüche können jedoch nur gegenüber dem Täter geltend gemacht werden. Nur der Täter muss Schadensersatz zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben sowie den Aufwendungsersatz zahlen. Der Störer nicht. Was bedeutet das konkret im Zusammenhang mit der Fareds Abmahnung für „Automata”?

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Täter und Störer. Täter: Derjenige, der den Film „Automata” verbreitet hat. Störer: Derjenige, der den Film nicht verbreitet hat, die Rechtsverletzung jedoch über seinen Anschluss begangen wurde. Sollte der Abgemahnte nur Störer sein, so kann der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Unter bestimmten Umständen auch die angefallenen Kosten. Gerade vor der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung muss im Falle der Störerhaftung gewarnt werden. 

Im Zusammenhang mit einer Verteidigung und Abwehr der Abmahnung von Fareds wegen Automata muss unterschieden und nicht pauschal gehandelt werden!

Nach einer näheren Begutachtung der Umstände kann ein Anwalt schon eine Einschätzung machen, welche Erfolgsaussichten eine Verteidigung hat. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Innerhalb der in der Fareds Abmahnung wegen „Automata” gesetzten Frist muss eine Reaktion erfolgen. Wer die Abmahnung einfach ignoriert und nicht handelt, der muss mit einem Mahnverfahren oder einer Klage rechnen. Diese Extreme stehen jedoch erst am Ende eines langen und nervenaufreibenden Prozesse, den gerade die erleben müssen, welche sich mit Hilfe unterschiedlicher Foren selbst verteidigen.

Wie läuft eine Gegenwehr gegen die Abmahnung ab?

Im Optimalfall wird die Angelegenheit innerhalb der in der Abmahnung von Fareds wegen „Automata” gesetzten Frist an einen Anwalt übergeben, mit dem man sich vorher im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung besprochen hat. Dieser prüft den Fall kritisch und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Verteidigung läuft in erster Linie außergerichtlich. Ziel ist es, der Gegenseite die Erfolgsaussichten zu nehmen, eine Wehrbereitschaft anzuzeigen und ein für beide Seiten akzeptables und abschließendes Ergebnis zu erreichen. 

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen „Automata” erhalten haben, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen  Ersteinschätzung an Dr. Wachs aus Hamburg wenden. 

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

 


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