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Hilfe bei Abmahnung von .rka wegen "Dying Light"

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Für den Rechteinhaber Techland Sp. z o.O. aus Ostrow Wielkopolski, Polen, mahnt die Kanzlei .rka Rechtsverletzungen an dem Werk „Dying Light“ ab und fordert einen Betrag in Höhe von 800,00 Euro.

Worum geht es in der Abmahnung von .rka wegen „Dying Light“?

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Computerspiel „Dying Light“ auf Tauschbörsen („Peer-to-Peer-Netzwerk“) im Internet illegal zum Download bereitgehalten und heruntergeladen zu haben. Diese Handlung konnte angeblich beweissicher dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet werden.

Was wird von der Kanzlei .rka gefordert?

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung an „Dying Light“ fordern .rka die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 800,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Kann man sich gegen die Abmahnung wehren?

Ja. Der Betroffene ist der Forderung und den Anschuldigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Durchaus besteht die Möglichkeit, die Abmahnung von .rka für „Dying Light“ kritisch durch einen Anwalt zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen.

Was gibt es bei einer Verteidigung zu beachten?

Die Gegenseite geht im Abmahnfall immer davon aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies ist nicht immer der Fall und daher müssen entlastende Argumente, wie z. B. die Täterschaft einer anderen Person, auch angebracht werden. Hierbei wird weiterführend unterschieden, ob die Person benannt werden kann und ob diese z. B. ein im Haushalt lebendes minder- oder volljähriges Kind, Besuch, der Partner, ein Familienmitglied oder der Ehegatte ist. Abhängig von der Beziehung zum Anschlussinhaber und dessen Belehrung der Person bei der Überlassung des Internetanschlusses kann eine Zurückweisung der geforderten Summe zumindest in Anteilen möglich sein.

In der Abmahnung von .rka wegen „Dying Light“ ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht verwendet werden, da der Unterzeichner seine noch gute Ausgangslage schwächt und sich verpflichtet, die geforderten 800,00 Euro zu zahlen, ohne die Rechtslage überhaupt zu prüfen und sich zu verteidigen. Oftmals sind die von der Gegenseite verfassten Erklärungen zu weit gefasst und sollte in einigen Punkten abgemildert werden.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Fall der Abmahnung für „Dying Light“?

  • Bundesweite Hilfe
  • Erfahrung bei Abmahnungen
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Vorher festgelegter Pauschalbetrag bei außergerichtlicher Verteidigung

Gerne helfen wir auch Ihnen

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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