Veröffentlicht von:

Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Inherent Vince – Natürliche Mängel“

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Täglich werden unzählige Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ausgesprochen. Sicherlich sind die Zahlen rückläufig, da die meisten Filmfans mittlerweile auf legale Streamingangebote zurückgreifen. Kleines Manko der bekannten Anbieter, wie zum Beispiel Netflix, Watchever und Maxdome ist, dass niemals die aktuellen Blockbuster geladen werden können. Wer nicht jahrelang auf die Neuveröffentlichungen warten möchte, der greift letztendlich wohl auf den Dienst Sky zurück. Die Nutzung der Tauschbörsen ist sicherlich die schlechteste Lösung, um in aktuellen Filmgenuss zu kommen. Denn die Rechteinhaber lassen konsequent Ermittlungsfirmen nach unerlaubten Verbreitungen suchen. Wer in das Ermittlungsrater gerät, der muss mit einer Abmahnung rechnen.

In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht es um den Film „Inherent Vince – Natürliche Mängel“. Der Film „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ ist eine US-amerikanische Kriminalkomödie von Paul Thomas Anderson aus dem Jahr 2014. Es ist eine Verfilmung des bekannten Buches Natürliche Mängel des Schriftstellers Thomas Pynchon.

Was wird in der Abmahnung Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Inherent Vince – Natürliche Mängel“ gefordert?

Wegen der unerlaubten Verbreitung an dem Filmwerk machen die Anwälte Waldorf Frommer aus München vereinfacht gesagt eine dreiteilige Forderung geltend: die Erstattung angefallener Kosten, die Zahlung von Schadenersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Pauschal lässt es sich nicht beantworten, ob der Empfänger der Abmahnung alle Ansprüche erfüllen muss. In den meisten Fällen muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese muss jedoch nicht immer der registrierte Anschlussinhaber, sondern wirklich nur der Täter abgeben. Anschlussinhaber und Täter sind nicht immer eine Person. Oftmals haben Dritte den Anschluss mit genutzt. Ähnlich verhält es sich mit dem Schadensersatz nicht unbedingt der registrierte Anschlussinhaber, sondern nur der Täter muss den Schadensersatz zahlen. Anders jedoch verhält es sich mit den angefallenen Kosten. Der registrierte Anschlussinhaber kann als Störer haftbar gemacht werden. Er hat mit der Überlassung seines Internetanschlusses indirekte dazu mitgewirkt, dass eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. Somit kann die Gegenseite versuchen die Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall muss weiterführend geprüft werden, ob er alle seine vom Gesetzgeber erforderten Pflichten erfüllt hat, die ihn von der Schuld freisprechen könnten. 

Lassen Sie sich nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Inherent Vince – Natürliche Mängel“ beraten

Handeln Sie nicht unüberlegt und vorschnell. Zahlen Sie nicht ungeprüft den geforderten Betrag. Unterschreiben Sie nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt gehalten zu haben die beigefügte Unterlassungs- und Verflechtungserklärung. Geben Sie nicht ohne Absprache mit dem eigenen Anwalt Informationen die gegnerische Seite weiter. Belasten sie nicht andere Person, ohne sich sicher zu sein. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte. Nach einem in der Materie kündigen Anwalt sieht die Angelegenheit häufig anders aus. Für die erste Kontaktaufnahme berechnen wir kein Gehalt. In dem ersten Gespräch bespricht ein Anwalt die mögliche Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Inherent Vince – Natürliche Mängel“. Gerne helfen auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema