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Hilfe bei Waldorf-Frommer-Abmahnung - „Stalker“ (Serie) | Was tun? Richtig reagieren!

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Haben auch Sie eine Abmahnung der großen Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Die meisten Empfänger solch einer Abmahnung sind sich unsicher und oftmals auch etwas eingeschüchtert hinsichtlich der Tatsache, dass sich hier eine große Anwaltskanzlei mit mehr als 15 Anwälten an eine Privatperson wendet wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht es in der Waldorf-Frommer-Abmahnung um die Serie „Stalker“. Was es im Zusammenhang mit der Abmahnung zu beachten gibt, was zu tun was zu lassen ist, das erfahren Sie hier in dem fortlaufendem Blogbeitrag.

Nicht auf die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Stalker“ zu reagieren, ist die wohl schlechteste Lösung.

Wer gar nicht auf die Abmahnung reagiert, der muss mit weiteren Zahlungsaufforderung, einem Mahnverfahren oder einer kostenintensiven Klage rechnen. Auch sollte nach dem Erhalt der Abmahnung zeitnah gehandelt werden. Die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollten nicht fruchtlos verstreichen. Nur so kann der Abgemahnte seine noch gute Ausgangslage halten.

Nur teilweise auf die Abmahnung zu reagieren ist auch keine gute Lösung.

Viele Empfänger solch einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Stalker“ werden den Weg ins Internet wählen und sich dort informieren. Der dort weit verbreitete Rat ist es, die Geldzahlung kategorisch abzulehnen und lediglich eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sicherlich ist mit dieser Vorgehensweise eine kostenintensive Unterlassungsklage abgewendet, eine Kostenklage jedoch nicht. Weiterhin kann die gegnerische Seite ihre Ansprüche gerichtlich oder im Rahmen eines Mahnverfahrens geltend machen. Immer wieder hört man von Betroffenen, die nicht gezahlt haben, dem Rat des Internets gefolgt sind und es geschafft haben, die Angelegenheit verjähren zu lassen. Auf der anderen Seite steht eine Vielzahl von Betroffenen, die jahrelang Stress mit der Kanzlei Waldorf Frommer hatten und im Endeffekt sogar verklagt wurden.

Was ist nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Stalker zu tun?

Informieren Sie sich. Finden Sie heraus, welche absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie „Stalker“ bestehen. Handeln Sie. Besprechen Sie die Angelegenheit mit einem in der Materie kündigen Anwalt. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung sollten Betroffene ihre individuelle Situation einem Anwalt schildern. Entscheiden Sie sich. Wenn Sie noch Informationen darüber haben, was Sie tun können und welche Gefahren bestehen, wählen Sie eine für Sie passende Verteidigungsstrategie aus.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung?

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Stalker“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an Dr. Wachs wenden. Die möglicherweise daraufhin folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Gerne helfen wir Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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