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Hilfe bei Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Honig im Kopf“

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Im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer angebliche Rechtsverletzungen an dem Til Schweiger-Film „Honig im Kopf“ ab. Dem Betroffenen wird die unerlaubte Verbreitung des Filmes vorgeworfen, wonach die gegnerische Seite Schadensersatz und Unterlassungsansprüche ableitet. Der Abgemahnte wird aufgefordert, einen Geldbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Die Forderung setzt sich aus 600,00 Euro Schadensersatz und 215,00 Euro Aufwendungsersatz zusammen.

Gegen die Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Honig im Kopf“ kann sich der Betroffene wehren!

Immer wieder kommt es vor, dass Eltern die Schuld auf sich nehmen, um ihre Kinder zu schützen, oder weil sie befürchten anderenfalls strafrechtlich belangt zu werden. Hier wird viel falsch gemacht. Selbst wenn Sie die Forderungen der Gegenseite vollständig erfüllen wollen. Informieren Sie sich über die Reichweite Ihrer Handlungen und fragen Sie ruhig Dr. Wachs.

Im Internet liest man immer wieder von der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Es ist nicht möglich, ein pauschales Urteil über die Übernahme einer „modUE“ aus dem Internet abzugeben. Gut ist, dass die Gemeinschaft Betroffener die Möglichkeit gefunden hat, anderen Betroffenen mit Rat und Tat beizustehen. An dieser Stelle sollte jedoch bemerkt sein, dass dieser Weg nicht der einfachste ist und man mit einer Drohkulisse der abmahnenden Kanzlei Waldorf Frommer rechnen muss. Ein wenig abgebrüht und mutig sollte man sein, wenn man diese Möglichkeit wählt und sich im Alleingang gegen die Waldorf Frommer-Abmahnung für „Honig im Kopf“ wehrt.

Der Waldorf Frommer-Abmahnung für „Honig im Kopf“ ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Auch zu weiteren Fragen bezüglich der Unterlassungserklärung berät Sie Dr. Wachs.

Viele Abgemahnte wissen nicht, dass sie der Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Honig im Kopf“ nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Honig im Kopf“ erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind sechs Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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