„Hitchcock“ - Abmahnung Waldorf Frommer - Was tun?

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Sie haben eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten und sollten € 815,00 bezahlen und einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterzeichnen? Dies sollten Sie nicht tun, bevor nicht ein erfahrener Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. geprüft hat, ob Sie als Betroffener überhaupt für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind.

Was ist eine Abmahnung wegen „Hitchcock“?

Der Kinofilm „Hitchcock“ des Jahres 2013 ist auch bei Filesharern beliebt. Jemand hat den Film über eine Internettauschbörse entweder über Ihren Internetzugang heruntergeladen und dabei angeboten oder auch nur angeboten, etwa als Besucher mit einem Laptop. Keine Diskussion. Wer bestreitet, dass der Upload stattgefunden hat, wird vor Gericht eines Besseren belehrt. Der Gutachter, der dies bestätigt, kostet tausende von Euro, die der Abgemahnte in der Regel zu bezahlen hat.

Der Filmrechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt das illegale und kostenlose Verbreiten seiner Filme „Hitchcock“ mit Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgen.

Ist der Anschlussinhaber als Täter (selbst) oder Störer (für andere) verantwortlich, so muss er eventuell eine Unterlassungserklärung abgeben und Geld bezahlen.

Haftet der Anschlussinhaber automatisch?

Nein! Als Täter ja, aber sobald andere den Film „Hitchcock“ angeboten haben, kann eine Haftung entfallen, wenn man dem Anschlussinhaber keine Pflichtverletzungen unterstellen kann. Welche Pflichten der Betroffene den Mitnutzern seines Anschlusses (Frau, Mann, Kinder, Mitbewohner, Mieter u. a.) hat, hängt vom Einzelfall ab und muss geprüft werden. Bei volljährigen und minderjährigen Kindern etwa kann die Haftung schnell entfallen, bei letzteren etwa wenn Verbote ausgesprochen wurden und die Kinder entsprechend reif waren. Bei volljährigen Kindern hat man bei einem Erstverstoß laut BGH (Bear Share–Urteil) zunächst gar keine Pflichten, so dass die Haftung schnell entfallen kann.

Abmahnung von Waldorf Frommer im Briefkasten – Was muss ich jetzt tun?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
 hat über 17.000 Abmahnungen wegen Filesharings bearbeitet und weiß, in welchen Fällen eine Haftung entfallen kann und was dann zu tun ist.

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung bei einer Abmahnung wegen „Hitchcock“ täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 unter der Nummer 07171 – 18 68 66 oder mein Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Bitte beachten Sie, dass Rechtsanwälte gem. § 1 Preisangabenverordnung (PAngV) Ihnen immer den Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer nennen müssen! Manche Anwälte verstoßen hiergegen. Preisangebote z. B. von „€ 170,00 zzgl. MwSt“. sind verboten, da sie den Endpreis verschleiern sollen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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