Hoist Finance AB klagt weiterhin erfolglos

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Das bundesweit tätige Inkassounternehmen Hoist Finance AB bemüht sich offensichtlich auch weiterhin vergeblich, bereits verjährte Forderungen der seinerzeitigen Citibank und heutigen Targobank einzuklagen. So ist Hoist innerhalb von 2 Wochen gleich mit zwei verschiedenen Klagen wegen alter Darlehensforderungen der Citibank/Targobank gescheitert.

So hat das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 03.02.2020 eine Klage der Hoist Finance AB abgewiesen, mit der eine Forderung aus der Überziehung eines Girokontos geltend gemacht wurde, wobei das Konto bereits in 2007 gekündigt und aufgelöst worden war. Das Amtsgericht Köln hat hierzu festgestellt, dass die Forderung verjährt ist, da sich die Frage der Verjährung nach den §§ 195, 199 BGB richtet und daher mit Ablauf des Jahres 2010 Verjährung eingetreten ist. Auf die Hemmungswirkung des § 497 Abs. 3 BGB konnte sich Hoist nicht berufen, da Voraussetzung hierfür Verzug des Schuldners ist, der jedoch – wie das Amtsgericht Köln zutreffend festgestellt hat – hier nicht vorlag.

In dem seitens des Amtsgerichts Friedberg mit Urteil vom 19.02.2020 entschiedenen Fall hatte die seinerzeitige Citibank einen Verbraucherkreditvertrag im Jahr 2007 gekündigt und die Restforderung fällig gestellt, wobei sie mit der vor dem Amtsgericht Friedberg erhobenen Klage insoweit lediglich ein Teilbetrag i. H. v. 5.000,00 € geltend gemacht hat.

Das Amtsgericht Friedberg hat zunächst darauf verwiesen, dass es Hoist schon nicht vermocht hat, seine Aktivlegimitation, d. h. die behauptete Abtretung nachzuweisen. Unabhängig hiervon sei die Forderung nach den insoweit zur Anwendung kommenden §§ 195,199 BGB aber ohnehin zum 01.01.2011 verjährt. Obgleich Hoist sogar in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht auf die Erfolglosigkeit ihrer Klage hingewiesen wurde, hat sie an der Klage festgehalten, die mit dem nunmehr vorliegenden Urteil abgewiesen wurde.

Insgesamt ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Inkassounternehmen, neben Hoist insbesondere auch PRA Group, Intrum und EOS, weiterhin versuchen, Verbraucher wegen längst verjährter Bankforderungen in Anspruch zu nehmen und diese häufig auch mit Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen o.ä. zu übertölpeln versuchen. Keinesfalls sollten Verbraucher sich ungeprüft auf derartige Angebote einlassen, allein schon deshalb, weil etwa mit Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung die Schuld neu begründet würde und man sich sodann nicht mehr auf Verjährung berufen könnte.

Für eine solche Prüfung stehen wir von mit Inkassoforderungen betroffenen Verbrauchern bundesweit zunächst unverbindlich zur Verfügung und beraten Sie gerne, wie wir selbstverständlich auch Ihre Vertretung gegenüber den Inkassofirmen übernehmen.

hünlein rechtsanwälte

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht



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