IDO-Abmahnung wg. fehlerhafter/fehlender Widerrufsbelehrung bei eBay

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Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V. (kurz IDO) mahnet für seine Mitglieder – zum Beispiel aus der Textilbranche – wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung und anderen Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern auf der Auktionsplattform eBay ab. Der Abmahnung liegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, in der sich der betroffene Händler dazu verpflichten soll, die Verstöße zukünftig zu unterlassen. Des Weiteren wird gleichzeitig die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten in Höhe von 232,05 EUR begehrt.

In der zu prüfenden Abmahnung geht es daher auch um eine Abmahnung aus dem Bereich „Bekleidung“. Abgemahnt wird ein Verstoß über die Informationspflichten in der Widerrufsbelehrung und des Widerrufsmusterformulars.

Weiter wird eine fehlende Information über das Bestehen über gesetzliche Mängelhaftungsrechte sowie eine Information darüber moniert, ob der Vertragstext vom Händler selbst gespeichert wird und ob dieser dem Kunden zugänglich gemacht wird.

Abmahnung IDO – Was ist zu tun?

Sie sollten die Abmahnung ernst nehmen und die darin enthaltenen angeblichen Verstöße zunächst genauestens prüfen. Danach sollten Sie einen Blick auf die gesetzlichen Vorschriften werfen, so sind nach § 3 UWG unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen. D.h. Bagatellverstöße rechtfertigen keine Abmahnung. Bei einer Vielzahl von Verstößen dürfte jedoch ein Bagatellverstoß eher die Ausnahme als die Regel sein.

Keinesfalls sollten Sie als Betroffener die beigefügte Unterlassungserklärung voreilig unterschreiben ohne die darin gleichfalls erklärten Verpflichtungen zu kennen. Denn sollte erneut ein Verstoß festgestellt werden, so wird IDO eine Vertragsstrafe geltend machen, die die obigen Gebühren mehrfach übersteigen können.

Eine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann dann schnell zur Existenzbedrohung werden. Die Fehler sollten auch nicht nur bei eBay sondern ggf. auch im eigenen Shop und auf anderen Verkaufsportalen abgestellt werden, denn sonst droht ebenfalls Ungemach. Allzu voreilig unterschriebene und sofort erfüllte Unterlassungsansprüche können dann teuer werden. Aus Erfahrung können wir mitteilen, dass die IDO auch Vertragsstrafen geltend macht, sollten die Verstöße trotz Unterlassungserklärung weiterhin bestehen. Uns ist ein konkreter Fall mit einer Forderung n Höhe von 5.000,00 EUR für mehrere Verstöße bekannt.

Lassen Sie Ihren Onlineauftritt auf Abmahnrisiken hin überprüfen, insbesondere bestehen Gefahren bei einer fehlerhaften/fehlenden Widerrufsbelehrung, einem fehlerhaften Impressum oder auch bei unwirksamen Bestimmungen in AGB und bei fehlenden gesetzlichen Informationen gegenüber Verbrauchern.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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