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Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt die angeforderten Kosten nicht?

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Eine Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Versicherte abschließen, um bei zahnärztlicher Behandlungsbedürftigkeit die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommenen Kosten für diese Behandlung von der Zahnzusatzversicherung zu erhalten.

Welche Leistungen können mit einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden?

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte der Versicherte darauf achten, welche Aufwendungen und in welcher Höhe diese Aufwendungen durch die Zahnzusatzversicherung erstattet werden. Häufig zahlt die Zahnzusatzversicherung lediglich 80 % der Aufwendungen zum Beispiel für Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays, Zahnbehandlungen – nach Abzug der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Behandlungskosten. Sie sollten sich daher vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung unbedingt zumindest das Produktinformationsblatt der jeweiligen Versicherung komplett durchlesen. In einem solchen Produktinformationsblatt sind insbesondere die versicherten Leistungen, die Leistungsausschlüsse und die wichtigsten Obliegenheiten übersichtlich auf ein bis zwei Seiten dargestellt.

Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt die angeforderten Kosten nicht?

Vielfach schließen Patienten eine private Zahnzusatzversicherung erst in dem Zeitpunkt ab, nachdem bei einem Zahnarztbesuch die Behandlungsbedürftigkeit ihrer Zähne festgestellt worden war. Dann erhoffen sich die Patienten von einer Zahnzusatzversicherung die Übernahme der Behandlungskosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt.

Zu Problemen kann dies allerdings führen, wenn die Zahnzusatzversicherung die Kostenübernahme ablehnt und die Ablehnung damit begründet, dass die Heilbehandlung ja bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags begonnen habe. Darf die Versicherung tatsächlich mit einer solchen Begründung die Kostenübernahme rechtswirksam ablehnen?

Wie ist die Rechtslage?

Grundsätzlich haftet die Versicherung nicht für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Aber wann hat ein Versicherungsfall bereits vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags begonnen? Diese rechtlich schwierige Problematik sollten Sie auf der Grundlage der Ihnen von der Versicherung übersandten Versicherungsbedingungen (also das sogenannte „Kleingedruckte“) bei einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt klären lassen. Häufig kann nach der Prüfung der Versicherungsbedingungen und der persönlichen Besprechung mit Ihnen mit der anwaltlichen Unterstützung die Versicherungsleistung durchgesetzt werden!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen zeitnah zur Beratung und Vertretung bei versicherungsrechtlichen Problemen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.



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