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Zahnzusatzversicherung zahlt nicht?

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Vielfach schließen Patienten eine private Zahnzusatzversicherung erst in dem Zeitpunkt ab, nachdem bei einem Zahnarztbesuch die Behandlungsbedürftigkeit ihres Gebisses festgestellt worden war. Dann erhoffen sich die Patienten von einer Zahnzusatzversicherung die Übernahme der Behandlungskosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt.

Zu Problemen kann dies allerdings führen, wenn die Zahnzusatzversicherung die Kostenübernahme ablehnt und die Ablehnung damit begründet, dass die Heilbehandlung ja bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages begonnen habe. Darf die Versicherung tatsächlich mit einer solchen Begründung die Kostenübernahme rechtswirksam ablehnen?

Grundsätzlich haftet die Versicherung nicht für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Aber wann hat ein Versicherungsfall bereits vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags begonnen? Diese rechtlich schwierige Problematik sollten Sie bei einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt klären lassen. Häufig kann mit anwaltlicher Hilfe die Versicherungsleistung durchgesetzt werden!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen zeitnah zur Beratung und Vertretung bei versicherungsrechtlichen Problemen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter: 0351/8106245 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sz-law.de



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