IKO Import, Klaus Otte GmbH - Abmahnung der KPW Anwälte wegen Spardose

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Die IKO Import, Klaus Otte GmbH hat kürzlich einen unserer Mandanten über ihre Anwälte KPW abmahnen lassen. In der Abmahnung geht es um eine Spardose, die von IKO Import vertrieben wird.

Die IKO Import, Klaus Otte GmbH (im Folgenden: IKO Import) ist laut Abmahnung im Bereich Geschenk- und Dekoartikel-Großhandel tätig und stellt eigene Produkte her sowie bewirbt und verkauft sie im Internet. Seit 2012 stelle IKO Import auch eine Spardose her, die optisch einem Reisekoffer nachempfunden und von IKO Import selbst entworfen sei. Diese erfreue sich großer Beliebtheit. Nun will IKO Import festegestellt haben, dass einer unserer Mandanten eine optisch ähnlich aussehende Spardose im Internet zum Verkauf angeboten habe. Hierbei handele es sich nicht um ein Produkt von IKO Import. Durch den Verkauf einer angeblich ähnlich aussehenden Spardose verstoße unser Mandant gegen das Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 lit. a) UWG). Die Spardose von IKO Import weise eine wettbewerbliche Eigenart auf. Daher machen die KPW Anwälte diverse Ansprüche gegen unseren Mandanten geltend.

Forderungen:

Zunächst wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich darin dazu verpflichten, künftig nicht mehr die angeblich ähnliche Spardose anzubieten. Der Abmahnung ist eine bereits vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Von deren Unterzeichnung raten wir jedoch ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Des Weiteren wird von unserem Mandant eine Auskunft u.a. darüber verlangt, woher er die Produkte erhalten hat, wieviele er davon verkauft hat und was für einen Gewinn er damit erzielt hat. Diese Auskunft dient der Berechnung eines konkreten Schadensersatzbetrages, den die KPW Anwälte für ihre Mandantin noch geltend machen möchten.

Zudem wird die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren verlangt, die mit 2.092,50 Euro beziffert werden.

Reaktionstipps bei einer Abmahnung:

Die Abmahnung sollte unter keinen Umständen ignoriert werden. Die abmahnende Partei könnte dann rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, was zu zusätzlichen Kosten führen kann. Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung angegebenen Verstöße zutreffend sind oder nicht, sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung und Interessenvertretung beauftragen. Auf diese Weise können weitere Schäden vermieden und der Fall rechtlich abgeschlossen werden. Unterzeichnen Sie auch keine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung oftmals beigefügt ist, ohne diese anwaltlich zuvor überprüft zu haben. Es stehen teilweise auch standardisierte Unterlassungserklärungen im Internet zum Download zur Verfügung, diese sind jedoch in keiner Weise an den Einzelfall angepasst. Diese könnte sowohl zu weitreichend gefasst sein und Sie daher unangemessen benachteiligen, oder aber auch zu eng formuliert sein, sodass der Unterlassungsanspruch der Gegenseite nicht in Gänze erfüllt wird. Daher stünden der Gegenseite sodann u. U. ebenfalls gerichtliche Schritte offen. Daher sollten Sie auch davon absehen, sondern vielmehr einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen.

Nehmen Sie anwaltliche Beratung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch! Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz bestens mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und können bereits auf eine Vielzahl von Mandaten zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zurückblicken.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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