Immer wieder Zeugnis: versteckte Hinweise im Zeugnis

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Arbeitszeugnisse verlieren in der heutigen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung.

Dies liegt zum einen daran, dass geeignete Kandidaten von Unternehmen immer häufiger durch Personalvermittler und ähnliche Dienstleister identifiziert werden. Dies liegt aber auch daran, dass die persönliche Vorstellung immer einfacher Dank der technischen Neuerungen zu bewerkstelligen ist, man denke an Skype, E-Mail und sonstige Möglichkeiten, ohne physische Präsenz ein Gespräch mittels Ton und bewegten Bildern organisieren zu können.

Darüber hinaus ist es allerdings auch so, dass immer häufiger Arbeitszeugnisse dadurch erstellt werden, dass im Zusammenhang mit Kündigungsrechtsstreitigkeiten oder im Zuge des Abschlusses von Aufhebungsverträgen Arbeitgeber von sich aus gute oder sogar sehr gute Zeugnisse anbieten.

Dies liegt häufig daran, dass Arbeitgeber selbst auf Zeugnisse keinen großen Wert mehr legen und deshalb auch freier darin sind, gute Zeugnisse auszustellen, obwohl die unternehmerische Bewertung des Arbeitnehmers und seiner Leistungen / seines Verhaltens der angebotenen Zeugnisnote nicht immer entspricht.

Dies gipfelt häufig darin, dass Unternehmen den Mitarbeiter bitten, sich das Zeugnis selbst zu schreiben und dem Arbeitgeber das entsprechende Word Dokument zur Verfügung zu stellen.

Davon rate ich regelmäßig ab!

Denn: diejenige Personalabteilung, die überhaupt noch Zeugnisse liest, erkennt sehr schnell am Duktus der Zeugnissprache, ob der Zeugnistext von einem Rechtsanwalt geschrieben worden ist oder den Standardtexten mit dem einschlägigen Zungenschlag eines speziellen Unternehmens entspricht. Jedes Unternehmen schreibt anders, jedes Unternehmen hat andere Zeugnisbausteine in der Verwendung als das nächste Unternehmen. Gerade bei Großunternehmen kann vom erfahrenen Leser sehr schnell erkannt werden, ob der Zeugnistext vom Unternehmen selbst stammt oder von außerhalb.

Wenn aber der seltene Fall tatsächlich noch gegeben ist und das Unternehmen das Zeugnis selbst und ohne Zutun des Mitarbeiters erstellt, sollte der Arbeitnehmer Sorgfalt darauf legen, dass das Zeugnis frei von chiffrierten oder sonstigen versteckten Hinweisen des Arbeitgebers an den Leser ist.

Dies müssen nicht nur Mittel in der Verwendung eines speziellen Formulierungsbausteins sein, dies können auch äußerliche Merkmale sein, wie etwa eine unleserliche Namensunterschrift des Unterzeichners oder ein ungewöhnlich langgezogener Federstrich in der Unterschrift selbst.

Solche Dinge kann man als Arbeitnehmer häufig nicht erkennen, weil hierzu schlicht und ergreifend der (tägliche) Vergleich fehlt. Liest man allerdings Zeugnisse sehr häufig, entwickelt man bald ein Gefühl, wo der Versuch einer solchen versteckten Mitteilung vorliegen könnte.

Nutzen Sie fachanwaltlichen Rat und lassen Ihr Zeugnis prüfen, sofern Sie das Gefühl haben, dass das Zeugnis selbst nicht kunstgerecht ausgearbeitet und Ihnen übergeben worden ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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