Impfpass-Fälschung - Verdacht rechtfertigt Entlassung
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In vielen Betrieben und Apotheken wurden seit letztem Janr gefälschte Impfpässe oder Impfnachweise vorgelegt. Seit 23.11.2022 ist die Strafbarkeit neu geregelt worden. Doch wie verhält es sich im Arbeitsrecht ? Ist eine Kündigung schon wegen eines Verdachts zulässig ?
Eine Polizeivollzugsbeamtin auf Probe durfte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts für das Saarland schon wegen des Verdachts der Fälschung von Impfausweisen entlassen werden (Beschl. v. 04.07.2022- 2 L 297/22).
Der bereits feststehende Sachverhalt rechtfertige nach Ansicht der Richter unabhängig von einer abschließenden Entscheidung in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Schlussfolgerung, dass die Beamtin sich in der Probezeit nicht bewährt habe.
Der Anwärterin wurde vorgehalten, gemeinsam mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht und an diverse Abnehmer verkauft haben. Der Tatverdacht der Begehung einer gewerbsmäßigen Urkundenfälschung beziehungsweise der diesen begründende Sachverhalt rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts aufgrund seiner Schwere die Entlassung der Antragstellerin.
Ein berechtigter Zweifel des Dienstherrn, ob die Beamtin die charakterliche Eignung, die für die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit notwendig sei, besitze, um eine Bewährung zu verneinen, sei für die Entlassung ausreichend.
Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert. Insbesondere in Altfällen bestehen häufig noch Chancen, Einstellungen oder Freisprüche zu erreichen.
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