Impfpass-Fälschung - Verdacht rechtfertigt Entlassung

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In vielen Betrieben und Apotheken wurden seit letztem Janr gefälschte Impfpässe oder Impfnachweise vorgelegt. Seit 23.11.2022 ist die Strafbarkeit neu geregelt worden. Doch wie verhält es sich im Arbeitsrecht ? Ist eine Kündigung schon wegen eines Verdachts zulässig ?

Eine Po­li­zei­voll­zugs­be­am­tin auf Probe durf­te nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts für das Saarland schon wegen des Ver­dachts der Fäl­schung von Impf­aus­wei­sen ent­las­sen wer­den (Beschl. v. 04.07.2022- 2 L 297/22).

Der be­reits fest­ste­hen­de Sach­ver­halt recht­fer­ti­ge nach Ansicht der Richter un­ab­hän­gig von einer ab­schlie­ßen­den Ent­schei­dung in dem straf­recht­li­chen Er­mitt­lungs­ver­fah­ren die Schluss­fol­ge­rung, dass die Be­am­tin sich in der Pro­be­zeit nicht be­währt habe. 

Der Anwärterin wurde vorgehalten, gemeinsam mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht und an diverse Abnehmer verkauft haben. Der Tatverdacht der Begehung einer gewerbsmäßigen Urkundenfälschung beziehungsweise der diesen begründende Sachverhalt rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts aufgrund seiner Schwere die Entlassung der Antragstellerin. 

Ein berechtigter Zweifel des Dienstherrn, ob die Beamtin die charakterliche Eignung, die für die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit notwendig sei, besitze, um eine Bewährung zu verneinen, sei für die Entlassung ausreichend.                                 

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert. Insbesondere in Altfällen bestehen häufig noch Chancen, Einstellungen oder Freisprüche zu erreichen. 

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