In 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich 2mal !

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Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ?

Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer.

Allerdings gibt es Ausnahmen zu beachten, wie z.B. : Auszubildende, Pflichtpraktikanten oder Praktikanten, welche für maximal drei Monate gebunden werden, Langzeitarbeitslose innerhalb des ersten halben Jahres nach Arbeitsaufnahme, Jugendliche in der Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung und ehrenamtlich Tätige.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2022?

Der gesetzliche Mindestlohn pro Zeitstunde erhöht sich zum

  • 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro/brutto und zum
  • 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro/brutto.

Welche weiteren Steigerungen des gesetzlichen Mindestlohnes sind geplant? 

Nach dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition soll der Mindestlohn schnellstmöglich auf 12,00 Euro erhöht werden. Gleichzeitig soll der Minijob mit seiner bisherigen Grenze von 450 Euro an den Mindestlohn angepasst werden. Er wird dann zukünftig zu einem 530 Euro Job.

Was ist ein Branchenmindestlohn ?

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch verschiedene Branchenmindestlöhne. Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und anschließend von dem Staat für allgemein verbindlich erklärt. Er gilt dann für alle Beschäftigten dieser Branche, selbst dann wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer nicht tarifgebunden ist, z.B. Zeit- / Leiharbeiter, Reinigungskräfte usw. Regelmäßig liegt der Branchenmindestlohn über dem gesetzlichen Tariflohn.

Wie kann ich den Mindestlohn erhalten?

Der Arbeitgeber muss selbst prüfen, dass er immer den gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde zahlt.

Wird der gesetzliche Mindestlohn nicht eingehalten, kann jeder Arbeitnehmer eine Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Unterstützt wird diese Klage durch die gesetzliche Prozesskostenhilfe für einen Rechtsanwalt.

Was passiert bei einem Verstoß gegen den Mindestlohn ? 

Einen höheren Arbeitslohn als den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland kann zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Sofern der Mitarbeiter nicht zu den oben erwähnten Ausnahmen zählt, darf der Arbeitslohn nicht unter dem Mindestlohn in Deutschland liegen.

Jeder Mitarbeiter kann bei geringerer Vergütung den gesetzlichen Mindestlohn verlangen und selbst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen den Mindestlohn rückwirkend einfordern. Zudem gibt es Nachforderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen und Gesetze, das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) werden nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG und nach § 16 AÜG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Folge einer solchen Ordnungswidrigkeit ist zumeist ein Bußgeld in erheblicher Höhe bis hin zu 500.000 EUR.


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