ING DiBa muss wegen Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen mit massiven Einbußen rechnen

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ING DiBa muss wegen Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen mit massiven Einbußen rechnen

Weil die ING DiBa über Jahre, vor allem 2010, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete, muss sie heute mit massiven Einbußen rufen. Denn diejenigen Verbraucher, die einen Darlehensvertrag mit der ING DiBa schlossen, der eine solche Widerrufsbelehrung enthielt, können ihre Verträge bei der ING DiBa noch heute widerrufen. Das ist möglich, weil das Gesetz für solche Fälle derzeit keinen Beginn einer Widerrufsfrist vorsieht.

Verbraucher können Verträge bei ING DiBa auch nach Jahren noch widerrufen und günstig umschulden

Durch diesen späten Gebrauch des Widerrufsrechts können Kunden der ING DiBa leicht sehr hohe Beträge einsparen. Denn bei einem Widerruf fällt keine Zahlung einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung an, die in Darlehensverträgen oftmals für den Fall einer vorzeitigen Kündigung vereinbart wird. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist es, die eine Umschuldung in vielen Fällen unwirtschaftlich werden lässt. Das Widerrufsrecht ebnet also den Weg zur wirtschaftlich sinnvollen Umschuldung vom teuren Altkredit bei der ING DiBa auf einen neuen Kredit zu den heute außergewöhnlich niedrigen Zinssätzen.

Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts kommt ING DiBa zugute

Allerdings kommt ein Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts der ING DiBa zugute. Dieser sieht die Einführung einer absoluten Widerrufsfrist für Verbraucherdarlehensverträge vor. In Altfällen soll bis zum 21.6.2016 noch ein Widerruf möglich sein. Danach ist dann Schluss mit dem sog. „Widerrufsjoker“. Wenn Kunden der ING DiBa also von der noch sehr verbraucherfreundlichen Gesetzeslage profitieren wollen, sollten sie sehr schnell handeln.

Enorme Abweichungen vom gesetzlichen Muster kosten ING DiBa Vertrauensschutz

Damit das Widerrufsrecht nach aktueller Gesetzeslage noch heute ausgeübt werden kann, darf die ING DiBa aber keinen Vertrauensschutz genießen. Das wäre dann der Fall, wenn sie für ihre Widerrufsbelehrungen das gesetzliche Muster unverändert verwendet hätte. Dann würde sie einen sog. „Vertrauensschutz“ genießen. Allerdings enthielten die Widerrufsbelehrungen der ING DiBa erhebliche Abweichungen vom Muster, weshalb dieser Schutz nicht greift: Beispielsweise wird in den Widerrufsbelehrungen der ING DiBa nicht von der „für den Darlehensgeber“, sondern von der „für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde“ gesprochen. Abweichend vom Muster wurden auch Tabellen mit verschiedenen Konten und Zinsbeträgen verwendet.

Äußere Form der Widerrufsbelehrungen der ING DiBa ungenügend

Schon die äußere Form der Widerrufsbelehrungen der ING DiBa ist ungenügend und fehlerhaft. Denn es entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot, dass die Widerrufsbelehrung ganz normal in den Vertragstext eingebettet ist und nicht besonders hervorgehoben wurde. Der Verbraucher als Kreditnehmer ist grundsätzlich in unübersehbarer Form auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen. Das geschah in den Erklärungen der ING DiBa nicht.

Etliche weitere Fehler in Widerrufsbelehrungen der ING DiBa

Weitere Fehler sind die unvollständige Aufzählung der für den Widerrufsfristbeginn maßgeblichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB – in den Widerrufsbelehrungen der ING DiBa erfolgte nur eine exemplarische Nennung – und die Auflistung mehrerer Konten samt Zinsbetrag. Dazu kommt, dass die ING DiBa ihre Darlehensnehmer nicht darüber informierte, dass auch sie selbst eine Rückgewährfrist trifft. Dieses (möglicherweise beabsichtigte?) Vorenthalten von Informationen durch die ING DiBa war dazu geeignet, Kunden der ING DiBa vom Widerruf abzuhalten, und stellt deshalb ebenfalls einen Fehler dar.

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

- Aachener Bausparkasse 2014

- Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden 2006

- Allianz Lebensversicherung 2010

- AXA Bank 2003 bis 2006

- BW Bank 2008

- Deutsche Apotheker- und Ärztebank 2007

- DKB 2005

- DSL Bank 2011 bis 2014

- Frankfurter Sparkasse 2009

- Landesbank Berlin 2003

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