Inkasso-Firma Burgschild GmbH versendet Mahnschreiben in alten Filesharing-Fällen der DigiRights Administration GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Zahlungsaufforderung der Inkasso-Firma „Burgschild GmbH“ aus Offenbach erhalten? Was hat es mit diesen Schreiben auf sich und wie sollte man darauf reagieren? Wir empfehlen: Ruhe bewahren und die Zahlungsforderungen nicht einfach ungeprüft erfüllen. Oft ist mehr als fraglich, ob die Forderungen überhaupt zu recht erhoben werden.

Inkasso-Schreiben von Burgschild Inkasso wegen Jahre zurückliegender Filesharing-Abmahnungen

Aktuell versendet die Inkasso-Firma „Burgschild GmbH“ Mahnschreiben im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt. In diesen Schreiben werden Schadensersatzforderungen samt Inkassokosten und Zinsen geltend gemacht. Die Forderungen basieren auf Filesharing-Abmahnungen im Namen der DigiRights Administration GmbH, die bereits Jahre zurückliegen. Die Abmahnungen wurden damals von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen.

Sind diese Forderungen nicht schon längst verjährt?

Bei den Forderungen, die üblicherweise in Filesharing-Abmahnungen erhoben werden, handelt es sich in der Regel einerseits um Abmahnkosten (also Anwaltskosten für die Abmahnung) und andererseits einem Lizenzschadensersatz. Während der Anspruch auf Abmahnkosten üblicherweise nach drei Jahren verjährt, tritt die Verjährung bei den Schadensersatzansprüchen erst nach zehn Jahren ein. Daher ist es häufig heute noch möglich, solche Schadensersatz-Forderungen wie in den aktuellen Schreiben auch Jahre nach der eigentlichen Abmahnung noch weiter geltend zu machen.

Burgschild Inkasso bzw. Burgschild GmbH: Dahinter stecken „alte Bekannte“

Wer steckt nun hinter der Burgschild Inkasso bzw. der Burgschild GmbH, die aktuell diese Zahlungsaufforderungen versendet? Ein Blick in das Handelsregister zeigt:  Der Geschäftsführer (Walter Ludwig Horz) der Burgschild GmbH ist gleichzeitig der Geschäftsführer der DigiRights Administration GmbH. Prokurist der Inkasso-Firma (Ralf Reichert) ist auch Prokurist der DigiRights Administration GmbH, in deren Namen die Abmahnungen damals versendet wurden.

Inhaber der Deutschen Wortmarke Burgschild ist die IPPC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das ist die Kanzlei, deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist, der damals die Abmahnschreiben für die DigiRights Administration GmbH versendet hat. Mit dieser Kanzlei IPPC Law wurden zuletzt noch zahlreiche Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen.  Es sieht sehr danach aus, als hätten sich die Protagonisten der damaligen Abmahnungen wieder zusammengetan, um offene Forderungen in diesen alten Filesharing-Sachen einzutreiben.

Richtig handeln – Schufa Eintrag vermeiden – Hilfe bei Abmahnungen und Inkasso-Forderungen

Wie groß ist das Risiko, dass die Forderungen gerichtlich durchgesetzt werden können? In vielen Fällen sehen wir gute Chancen, sich gegen diese Zahlungsforderungen mit guten Erfolgsaussichten zur Wehr zu setzen. Hinzu kommt, dass gerade in diesen Altfällen fraglich erscheint, ob den Abmahnern noch ausreichend Ermittlungsergebnisse vorliegen, um den Beweis der behaupteten Rechtsverletzungen überhaupt zu führen. Doch nicht auf die Inkasso-Schreiben zu reagieren, kann oftmals auch eine riskante Alternative sein. Bei unwidersprochenen Forderungen kann ein Schufa-Eintrag drohen.

Sind Sie auch von diesen Inkasso-Schreiben betroffen? Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie mit solchen Zahlungsforderungen konfrontiert sind. Wir helfen Ihnen! Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote hat in den vergangenen 15 Jahren mehrere tausend Betroffene beraten und vertreten, die von solchen Filesharing-Abmahnungen betroffen waren. Viele dieser Abmahnungen betrafen RA Daniel Sebastian, die Firma DigiRights Administration GmbH oder die Kanzlei IPPC Law. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.

Beiträge zum Thema