Insolvenz der Deltoton GmbH - Neue Sorgen für die Anleger?

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In unserem Rechtstipp vom 28.03.2015 hatten wir Sie über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Deltoton GmbH informiert. Ein entsprechender Antrag war am 05.02.2015 beim AG Würzburg gestellt worden. Über eine endgültige Eröffnung wurde bisher noch nicht entschieden.

Anders ist dies bei der CAS Verwaltungs GmbH. Hier hat nunmehr das AG Würzburg (Az. 54/14) am 01.06.2015 das Insolvenzverfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die CSA Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG sowie der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG fungierte, mit dieser Insolvenz also die Fondsgesellschaften unmittelbar betroffen sind. Beide Fondsgesellschaften hatten ja schon selbst am 17.02.2015 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt (AG Würzburg, IN 55/15 bzw. 56/14), über dessen Eröffnung allerdings noch nicht entschieden worden ist. In beide Fonds wurde der überwiegende Teil der Anlegergelder investiert.

Nunmehr kann wohl das ganze „Imperium“ um die Deltoton GmbH und ihre Verantwortlichen als zusammengebrochen betrachtet werden.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der CSA Verwaltungs GmbH müssen Insolvenzgläubiger Ihre Forderungen bis 26.06.2015 beim Insolvenzverwalter, Herrn RA Dr. Markus Schädler, anmelden.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht betroffenen Anlegern als kompetenter Ansprechpartner bezüglich des „Zusammenbruchs“ der Gesellschaften rund um die Deltoton GmbH zur Verfügung. Gerne sind wir bereit, Ihnen die möglichen Handlungsoptionen in dieser Angelegenheit näher zu erläutern und aufzuzeigen, wie vielleicht zumindest ein Teil des eingesetzten Kapitals gerettet werden kann oder die Vertretung in den Insolvenzverfahren zu übernehmen. Aufgrund der Vertretung einer Vielzahl von Anlegern in den Betrugsverfahren „S&K“ und „Concept 1“ sowie der Beteiligung großen Insolvenzverfahren (Future Business KGaA und Prosavus AG) verfügen wir hier über die notwendige fachliche Expertise. Ansprechpartner in der Kanzlei ist RA Rainer J. Kositzki. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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