Insolvenzverfahren eröffnet über RV Energy Project GmbH

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Hinweise für Anleger der RV Energy Project GmbH

Wir haben bereits über die Klagen berichtet, die wir für unsere Anleger gegen die Gesellschaft gerichtet haben und nachfolgend auch gegen den Geschäftsführer richten werden.

Anleger wurden damit geworben, Investitionen in Form von Nachrangdarlehen und Genussrechtsbeteiligungen in die Gesellschaft zu tätigen und damit einen Beitrag zur hochgepriesenen "Energiewende" zu leisten. Die Investitionen wurden getätigt, die versprochenen Zinszahlungen blieben aus und auch Rückzahlungen der Investitionen, die nach Ablauf der Laufzeit oder Widerruf geschuldet waren. 

Nun wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 12.01.2024 anzumelden (Az.: 8 IN 158/23). Am 30.01.2024 ist Prüfungstermin der Forderungen. Anleger und Gläubiger müssen damit rechnen mit einem Großteil ihrer Forderungen auszufallen. 

Wir sind dabei weitere Haftungsgegner in Anspruch zu nehmen, wie bspw. den Geschäftsführer persönlich, der den Anlegern auf Schadensersatz haftet, wenn ein unerlaubtes Einlagengeschäft vorliegt oder Vermögensanlagen, die der Prospektpflicht unterliegen ohne Prospekt vertrieben wurden.


Sie haben Fragen oder wollen Ihre Forderungen anmelden ? Dann wenden Sie sich an uns und senden uns bitte folgende Unterlagen für eine kostenlose rsteinschätzung:

- Zeichnungsschein Genussrechtsvertrag oder Nachrangdarlehensvertrag

- Vertrag Wandelschuldverschreibung soweit vorliegend

- Nachweis der geleisteten Zahlungen

- Police Rechtsschutzversicherung.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.


Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:


  • Tel:     0351/ 21 52 025-0
  • Fax:    0351/ 21 52 025-5
  • Mail:   kanzlei@bontschev.de.









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