Interessant ... Abgabe eines Mitarbeiters an ein anderes Unterrnehmen

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Befugnis des Arbeitgebers zur Übertragung eines Arbeitsverhältnisses auf einen Dritten bei faktischer Besserstellung des Arbeitnehmers.

Eine vertraglich vorgesehene Befugnis des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, begegnet jedenfalls dann keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vereinbarung nicht als Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen ist, die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen wird und im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ein die Kündigungsschutzregeln übersteigender Abfindungsanspruch vorgesehen ist. Insbesondere kommt es nicht zu einer Entwertung des Bestandsschutzes für das Arbeitsverhältnis, wenn zwar die Vertragsübernahme dazu führt, dass der Arbeitnehmer nunmehr für ein anderes Unternehmen tätig werden muss, das dem Kündigungsschutzgesetz nicht unterfällt, dieser Umstand indes nicht als Umgehung des Kündigungsschutzes oder als sonstige unbillige Schlechterstellung des Arbeitnehmers anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Vereinbarung kompensatorische Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthält, die im Ergebnis eine Verbesserung seiner Rechtsposition darstellen.

Vgl. LAG Hamm, 03.05.2013, 18 Sa 44/13


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