Ist ein „Internet-System-Vertrag“ der Euroweb Internet GmbH für der Erstellung einer Homepage wirksam?

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Die Firma Euroweb Internet GmbH ist bereits aus den Medien aufgrund ihrer „Internet-System-Verträge“ und ihrem Geschäftsmodell bekannt. Bei den Medienberichten kommt das Düsseldorfer Unternehmen nicht gut weg.

Namentlich geht es um den Vertrieb sogenannter „Internet-System-Verträge“, die das Unternehmen mit ihren potentiellen Kunden abschließen möchte. Solche potentiellen Kunden von Euroweb sind in der Regel Kleinbetriebe wie Gastronomen oder Handwerker. Laut ihrer eigenen Aussage versteht sich das Unternehmen als Internetdienstleister, der Internetauftritte für kleine und mittlere Betriebe aus dem deutschsprachigen Raum entwickelt.

Die Vorgehensweise von Euroweb scheint dabei oft identisch zu sein: So schildert in einem uns vorliegenden Fall unsere Mandantschaft folgenden Sachverhalt. Ohne dass zuvor eine geschäftliche Beziehung bestand, wurde unsere Mandantschaft als potentieller Kunden angerufen um einen persönlichen Gesprächstermin mit einem Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH zu vereinbaren.

Bei diesem Gesprächstermin stellte der Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH einen sog. „Internet-System-Vertrag“ für die Erstellung einer Homepage vor. Das Gespräch verlief im Wesentlichen folgendermaßen ab, dass ein Großteil der Zeit über Allgemeines oder Privates gesprochen wurde. Bei Vertragsabschluss am selben Tag wurde unserer Mandantschaft ein „Sonderangebot“ gemacht und bestimmte „kostenlose Sonderleistungen“ wie z.B. „10.000 Werbeanzeigen auf Google“, „Erstellung eines lokalen Werbeeintrages bei google Places“, „Einrichtung einer Facebook Fanpage“ oder „Einrichtung einer mobilen Webseite“ versprochen. Bei den Sonderleistungen handelt es sich unserer Ansicht nach um Leistungen, die mittlerweile bei anderen Anbietern zum Standard gehören bzw. mit wenigen Handgriffen einzurichten sind. Einen großen Mehrwert spiegeln diese Leistungen nach unserer Einschätzung nicht wieder.

Was in Bezug auf den Vertrag besonders auffallend ist: Die Laufzeit des Vertrages beträgt sage und schreibe achtundvierzig Monate, also ganze 4 Jahre! Hochgerechnet auf den Zeitraum von 4 Jahren kommt ein beachtlicher Betrag von mehreren Tausend Euro zustande. Durch die Schreibweise achtundvierzig anstatt 48 wird unseres Erachtens nach ein Überlesen der Gesamtlaufzeit provoziert. Testen Sie selbst: haben Sie beim ersten Lesen der achtundvierzig Monate gleich an eine 4jährige Laufzeit gedacht?

Auch sind in dem Vertrag sämtliche Zahlenangaben als Ziffern aufgeführt. Lediglich die 4-jährige Vertragslaufzeit wird ausgeschrieben mit „achtundvierzig Monate“. Dies wirft einige Fragen auf. Wurde die Laufzeit absichtlich als Wort ausgeschrieben und nicht in Ziffern aufgeführt? Welche Intention hat das Unternehmen mit diesem Vorgehen?

Haben Sie unter bestimmten Prämissen bei der Firma Euroweb Internet GmbH einen Vertrag unterzeichnet? Wurden Sie als Referenzkunde geworben? Oder wurden Sie von der Firma Euroweb Internet GmbH auf Zahlung verklagt? Wir helfen Ihnen! Wir prüfen für Sie, ob ein Vertrag mit der Euroweb Internet GmbH ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Gerne stehen wir Ihnen auch in einem gerichtlichen Verfahren zur Seite.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.shrecht.de


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