Jobcenter Zwickau hat kein schlüssiges Konzept
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Auch das Jobcenter Zwickau hat nach der aktuellen Rechtsprechung des Sozialgerichts Chemnitz (Az. S 27 AS 4150/10) vom 17.10.2012 kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft. Das bedeutet, dass sich das Jobcenter Zwickau nicht auf die entsprechend von ihm ausgewiesene Mietobergrenze stützen kann.
Ein anwaltlich durchgeführtes Widerspruchs- und Klageverfahren hat daher nach wie vor Aussicht auf Erfolg.
Wir beraten Sie gern! Rufen Sie uns an unter: 0351/8106245 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sz-law.de.
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