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Jugendarrest und Gefängnisstrafe wegen Diebstahls

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 16.08.2016, Aktenzeichen 1035 Ds 470 Js 181445/16 jug, zwei angeklagte obdachlose Männer wegen Diebstahls verurteilt. Ein 25 Jähriger bekam eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung, sein 20-jähriger Mitangeklagter wurde zu einem Dauerarrest von vier Wochen nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung stand für das Gericht fest, dass die beiden Angeklagten am 01.07.2016 einen auf einer Parkbank schlafenden Obdachlosen bestohlen haben. Dabei wurde das komplette Hab und Gut des Geschädigten entwendet. Während der jüngere Angeklagte lediglich Schmiere gestanden hatte, entwendete der Ältere zweimal mehrere Gegenstände des Opfers. Dabei wurde auch eine Brieftasche mit einem Inhalt von 88 Cent entwendet.

Die Tatbegehung wurde jedoch von einem Passanten beobachtet, der die Polizei verständigte. Die beiden Angeklagten konnten noch vor Ort und Stelle festgenommen und einem Richter vorgeführt werden. Beide Angeklagte befanden sich bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.

Die polizeilichen Ermittlungen ergaben zudem, dass der Jüngere erst vor einem Monat nach München gekommen war, um Arbeit zu suchen. Dabei war er auf den älteren Angeklagten getroffen, den er aus seiner Heimat kannte. Dieser lebte schon längere Zeit in München und war bereits mehrfach straffällig geworden. Erst zwei Wochen vor der Tat war er aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden.

Die zuständige Jugendrichterin konnte bei dem Heranwachsenden Reifeverzögerungen nicht ausschließen. Daher verurteilte sie ihn nach Jugendstrafrecht. Zu seinen Gunsten wurde dabei berücksichtigt, dass er die Tat gestanden und dabei Reue gezeigt hat.

Bei dem älteren Angeklagten wurden die Vorstrafen zu seinen Lasten berücksichtigt. Zudem wurde zulasten der beiden Angeklagten berücksichtigt, dass sie sich ein Opfer ausgesucht haben, der als Obdachloser selbst finanzielle Probleme hat.“

Das Urteil ist rechtskräftig.


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