Justizministerium überprüft Versicherer

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Schadenregulierung der Versicherer im Blickpunkt des BMJ

Das Regulierungsverhalten der Versicherungswirtschaft ist in den Blickpunkt des Bundesministeriums der Justiz gerückt.

Nachdem im Anhörungsverfahren zuerst die Landesjustizverwaltungen zur Stellungnahme aufgefordert wurden, hat nunmehr auch der Deutsche Anwaltverein nach einer Umfrage unter den Anwälten der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht seine Stellungnahme abgegeben. In der (nicht repräsentativen) Umfrage gaben 77,9 % der teilnehmenden Anwälte an, dass sich ihrer Ansicht nach das Regulierungsverhalten verschlechtert habe und 62,8 % stimmten der Aussage zu, dass Schadenregulierungen oft unvertretbar lange verzögert oder vereitelt würden.

Es wird nunmehr abzuwarten sein, welche Folgen aus der Anhörung folgen werden.

Richtig dürfte allerdings sein, dass im Wege des Personalabbaus und des von vielen Versicherern nunmehr aktiv betriebenen Schadensmanagements im Vergleich zu früher, als Bagatellschäden ohne größere Prüfung oder aus Kulanz mitreguliert wurden, zu langsamerer und nicht vollständiger Regulierung führt.

RA Heiko Effelsberg, LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht


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