Kanzlei Dr. Schenk - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - i.A.v. Boris Hellmers-Spethmann

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Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen verschickt urheberrechtliche Abmahnungen, u.a. im Namen des Herrn Boris Hellmers-Spethmann, in denen Ansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen wegen der Verbreitung von journalistischen Texten geltend gemacht wird. In der Abmahnung heißt es:

„Der von Ihnen kopierte Text ist für unseren Mandanten als Sprachwerk im Sinne des § 2 Abs. 1. Nr. 1, Abs. 2 UrhG geschützt.

Nach § 15 Abs.1 Nr. 1u.2 UrhG steht unserem Mandanten das alleine Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht zu. Bearbeitungen und Umgestaltungen sind nach § 23 UrhG unzulässig.

Dass Sie durch die Verwendung des Textes das Urheberrecht unseres Mandanten verletzen ist offensichtlich. Unserem Mandanten steht daher aus § 97 Abs. 1 UrhG ein Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch zu."

Bei der Berechnung des Schadenersatzes legen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk für die Anwaltskosten einen Streitwert in Höhe von 20.000,- € zugrunde. Abweichend von einer 1,3 Regelgebühr veranschlagen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk eine erhöhte1,5 Gebühr und kommen so auf Rechtsanwaltskosten in Höhe von 929,00 € (netto).

Für den Schadenersatz für eine ungenehmigte Nutzung der Texte von Herrn Boris Hellmers-Spethmann wird auf eine fiktive Lizenzgebühr gem. der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes verwiesen. Hiernach soll eine jährliche Nutzungsgebühr von 1.900,- € angemessen sein. Im Interesse einer schnellen Erledigung wird dieser Betrag auf 600,- € pauschalisiert.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann nicht angeraten werden. In jedem Fall gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können.

Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an. (auch am Wochenende erreichbar).

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg


Tel.: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

E-Mail: mail@hw-ak.de


Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


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