Kanzlei Schröder mahnt i.A.d. Ernst Westphal e.K. Wettbewerbsverstöße auf eBay.de ab

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Die Rechtsanwaltskanzlei Schröder mit Sitz in Berlin und Kiel mahnt für die Ernst Westphal e.K. angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße auf eBay.de ab. Den abgemahnten Verkäufern, die ebenfalls z. B. Juwelier-Artikel auf eBay.de verkaufen, wird vorgeworfen als private Verkäufer aufgetreten zu sein, obwohl sie in Wirklichkeit als gewerbliche Händler einzustufen seien.

Der Vorwurf

Die Rechtsanwälte werfen den Abgemahnten mehrere Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht aus Verbraucherschutzgesichtspunkten vor. Die Abgemahnten haben es innerhalb ihrer Angebote unterlassen die Verbraucher über das geltende Widerrufsrecht zu informieren. Auch fehlen laut der Rechtsanwälte Angaben der Anbieterkennzeichnung und ein nach Fernabsatzrecht erforderliches (Muster-) Widerrufsformular. 

Die Forderungen

Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Zahlung von Abmahnkosten aufgefordert.

Sie haben ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Ernst Westphal e.K. hat uns zeigt, dass man als eBay-Verkäufer unter ständiger Beobachtung der Konkurrenz steht. Die Kennzeichnung als „privater Verkäufer“ reicht grundsätzlich nicht aus, um auch rechtlich als Privatverkäufer dazustehen. Ein als „privater Verkäufer“ gekennzeichneter Verkäufer kann je nach Umfang und Art seiner Verkaufstätigkeit als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden. Eine Bewertung, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt bemisst sich dabei am konkreten Verkaufsverhalten.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten ist grundsätzlich die Heranziehung einer fachspezifischen anwaltlichen Beratung zu empfehlen. Zunächst soll mithilfe eines Fachanwalts erörtert werden, ob die Unterlassungserklärung überhaupt abgeben werden sollte. Ihr Fachanwalt kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen bzw. alternative Vorgehensweisen besprechen. Dies ist grundsätzlich auch davon abhängig, wie Ihr konkretes Verkaufsverhalten letztlich im rechtlichen Sinne einzustufen ist.

Wie schütze ich meinen (eBay-)Onlineshop auch zukünftig vor Abmahnern?

Das Team unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg hilft auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihres Onlineshops. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind und ermöglichen eine rechtssichere Gestaltung Ihres Onlineshops.

Warum sollten sie unsere Kanzlei einschalten?

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Wir sind mit einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen vertraut und konnten für jeden unserer Mandanten eine individuelle, optimale und vor allem zufriedenstellende Lösungsstrategie entwickeln. Dies schlägt sich insbesondere darin nieder, dass wir in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnverfahren erfolgreich bestritten haben.

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