Dringende Warnung vor Vorkasse-Bezahlung bei Internetkäufen aller Art

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Würden Sie auf die Straße gehen, gegebenenfalls auch noch im Ausland, und dort eine Ihnen völlig unbekannte Person bitten, Ihnen ein Auto zu verkaufen und der Person dafür einfach 10.000 € in die Hand drücken - in der Erwartung, dass die Ihnen unbekannte Person 5 Tage später ihr Auto tatsächlich vorbeibringt?

Wir gehen davon aus, dass wirklich jeder die Frage mit „Nein“ beantworten würde.

Umso erstaunlicher, dass in Zeiten des Online-Handels „Geschäftsmodelle“ existieren, bei denen die Kunden jeden Tag Käufe tätigen, welche letztlich mit dem eingangs dargestellten Prinzip deckungsgleich sind. Natürlich mit dem Ergebnis, dass man nach 5 Tagen kein Auto erhält. Und selbstverständlich sieht man seine 10.000 € niemals wieder – schließlich weiß man gar nicht, wem man das Geld gegeben hat.

Update Juni 2023 - das hier beschriebene Betrugsmodell findet immer noch Anwendung, vor allem im Gebrauchtwagenhandel!

Da diese Betrugsfälle sich immer wieder ereignen, kann man eine deutliche Warnung überhaupt nicht oft genug aussprechen: Kaufen Sie im Internet keine Kraftfahrzeuge auf Vorkasse, welche Sie nie zu Gesicht bekommen haben. Kaufen Sie im Internet keine Kraftfahrzeuge von Menschen, die Sie nicht kennen und noch nie vorher gesehen haben. Kaufen Sie im Internet keine Kraftfahrzeuge von Personen, welche sich im Ausland aufhalten und die nicht für eine persönliche Übergabe zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich gelten die vorgenannten Gebote dabei natürlich nicht nur für Kfz, sondern für (kostspielige) Waren aller Art. Und auch wenn der Fall ohne Auslandsbezug ist, ist das keine Gewähr für ein seriöses Geschäft.

Was genau steckt hinter unserer Warnung?

Es kommen aktuell wieder häufiger Mandanten zu uns, die auf einem der großen Portale wie z. B. eBay oder mobile.de auf ein wahres Schnäppchenangebot gestoßen sind. Ein vorgeblich ins Ausland ausgewanderter Verkäufer, gerne mit akademischem Titel, müsse leider dringend sein Fahrzeug verkaufen, da er es nach seinem Umzug angeblich nicht mehr gebrauchen könne. Das Angebot ist unschlagbar günstig.

Durch eine Vielzahl von Manipulationen und Hakenschlägen gelingt es dem Verkäufer, den angefixten Käufer dazu zu bewegen, erhebliche Geldsummen auf (ausländische) Konten zu transferieren – ohne dass der Schnäppchenjäger jemals das Auto oder den Verkäufer vorher in Augenschein nehmen konnte. Ist das Geld erst einmal geflossen, hören die Käufer nie wieder etwas vom Verkäufer. Das Auto existiert gar nicht, das (ins Ausland) transferierte Geld ist weg.

Die Masche gibt es in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen. Teilweise werden Ausweisdokumente ausgetauscht, welche den Käufer in Sicherheit wiegen sollen. Mitunter wird über nachgebaute Internetseiten die Fassade großer bekannter Internetportale vorgetäuscht und der Geldtransfer über diese vorgetäuschten Internetseiten in die Wege geleitet.

Letztlich ist jedoch vieles in diesen Fällen wiederholt gleich:

Vor Abschluss des Kaufes bekommt der Käufer weder das Kaufobjekt noch den Verkäufer zu Gesicht. Das Geld wird immer mittels durch den Käufer veranlasste Direkt-Überweisung transferiert, sodass es keine Möglichkeit gibt, die vom Betrüger erlangten Beträge zurückzubuchen, auch nicht kurzfristig.

Es gibt regelmäßig keine Mittel und Wege, die Geldbeträge zurückzuholen, auch keine Rechtsmittel. Die Täter benutzen fast immer Schein-Identitäten, denen mithilfe des Rechtsstaats nicht beizukommen ist. Natürlich muss in solchen Fällen zwingend Strafanzeige erstattet werden. Allerdings können wir auch da wenig Hoffnung machen.

Die Mehrzahl dieser Strafverfahren wird ergebnislos eingestellt.

Die deutschen Ermittlungsbehörden haben im Ausland keine Handhabe. Und oft dauert es Monate, bis diese Ermittlungsverfahren überhaupt in Gang kommen. Bis dahin ist jede Spur erkaltet und jeder Geldfluss verschleiert.

Mittlerweile gibt es auch diverse Fälle ohne direkten Auslandsbezug, also mit vorgeblich deutschen Tätern und deutschen Konten. Aber auch in diesen Fällen wird man der Täter überwiegend nicht habhaft. Denn die Täter haben es meist geschafft, mit gefälschten Papieren Konten bei einer deutschen Bank zu eröffnen. Gelingt es tatsächlich irgendwann, auf das deutsche Konto zuzugreifen, sind die Geldbeträge längst weitertransferiert worden.

Fragt man die betroffenen Mandanten, was sie dazu bewegt hat, sämtliche Alarmsignale zu ignorieren, dann hört man Sätze wie: „Das Angebot war einfach zu schön, um wahr zu sein“. Sie sollten sich die tatsächliche Bedeutung dieses Satzes einprägen, denn genau darauf läuft es hinaus. Die Täter spielen hier letztlich mit der Gier der Opfer nach dem ultimativen Schnäppchen-Hauptgewinn. Durch diese Gier wird der Verstand ausgeschaltet.

Es zeigt sich also, dass in diesen Fällen der einzige Schutz in der Vermeidung und Vorbeugung zu finden ist. Keinesfalls darf man sich darauf verlassen, dass man einen Verantwortlichen findet und diesen verklagen kann.

Hält man sich an den Grundsatz, keine Sachen im Fernabsatz auf Vorkasse zu kaufen, ist man regelmäßig davor geschützt, Opfer einer solchen Masche zu werden. Viele werden nun einwenden, dass dann ein Großteil des Handels auf den Internet-Plattformen zum Erliegen käme. Es ist aber etwas anderes, ob Sie ein Buch für ein paar Euro bei eBay-Kleinanzeigen kaufen und es nicht geschickt bekommen – oder ob Sie tausende von Euro für nichts und wieder nichts aus dem Fenster werfen.

Dieser Rechtstipp stellt nur einen Überblick über eine komplexe Thematik dar und kann die Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Falls Sie in eine ähnliche Situation geraten oder bei einem Online-Kauf Bedenken haben, sprechen Sie uns gerne an – bevor Sie erhebliche Geldbeträge irgendwohin überweisen. Gerne stehen wir für eine Überprüfung des entsprechenden „Geschäfts“ zur Verfügung.

Rechtsanwalt Christoph Birk

Häger und Birk Rechtsanwälte in Bremen (Bremen-Nord)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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