Kaufland.de: Nicht verkehrsfähige Produkte von Wettbewerbern melden und löschen lassen

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Kaufland.de: Nicht verkehrsfähige Produkte von Wettbewerbern melden und löschen lassen

Die Verkaufsplattform kaufland.de wird sowohl bei Internethändlern wie aber auch bei Kunden immer beliebter.

Zum Teil werden dort jedoch von deutschen wie aber auch von ausländischen Anbietern Produkte angeboten, die nicht verkehrsfähig sind und die nicht verkauft werden dürfen. Beispiele sind eine fehlende Herstellerkennzeichnung auf dem Produkt oder der Verpackung nach § 6 Produktsicherheitsgesetz. Bei Produkten, die unter CE-Vorgaben fallen, dazu gehören z.B. sämtliche Elektrogeräte, Spielzeug oder persönliche Schutzausrüstung, fehlt zum Teil eine CE-Kennzeichnung oder weitergehende produktbezogene Informationen.

Ein weiteres Aspekt, der für die Verkehrsfähigkeit eines Produktes wichtig ist, ist eine Herstellerregistrierung von Elektroprodukten nach Elektrogesetz bei der Stiftung EAR. Fehlt in der Lieferkette eine Herstellerregistrierung ist der Vertrieb dieser Produkte in Deutschland verboten. Ob eine Registrierung vorliegt, kann bei der Stiftung EAR einfach im „Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach ElektroG“ überprüft werden.

Nicht rechtskonforme Produkte und Verkäufer melden

Es liegt auf der Hand, dass Vertreiber von nicht verkehrsfähigen Produkten den Wettbewerb erheblich verzerren.

Produktsicherheitsvorschriften sind nicht nur ein Selbstzweck und schützen den Verbraucher. Es kostet auch Geld, Produkte rechtskonform zu gestalten und zu kennzeichnen oder z.B. Elektroprodukte bei der Stiftung EAR zu registrieren.

Wenn diese „Ersparnis“ an den Käufer weitergegeben wird, können derartige Anbieter ihre Produkte häufig günstiger anbieten als rechtskonforme Verkäufer.

Wir melden nicht verkehrsfähige Produkte für Sie bei kaufland.de

Ich melde schon seit vielen Jahren nicht verkehrsfähige Produkte, die über die Plattform Amazon verkauft werden. Dort ist das Problem erheblich größer als bei kaufland, da bei Amazon viele asiatische Verkäufer ihre Produkte direkt aus China in FBA-Lagern einliefern.

Es kann jedoch auch bei kaufland Produkte geben, die nicht rechtskonform sind.

Eine Plattform, wie kaufland unterliegt daher, wie z.B. auch Amazon, in einigen Bereichen besonders strengen gesetzlichen Regelungen.

So ist es nach der Marktüberwachungsverordnung einer Verkaufsplattform wie kaufland ausdrücklich untersagt, Produkte anzubieten, die unter die Vorgaben der CE-Kennzeichnung fallen, wenn es dort Mängel geben sollte. Eine entsprechende ausdrückliche Regelung gibt es auch im Elektrogesetz.

Ich melde auch für Sie entsprechende Produkte bei kaufland.de

Da es um das Produkt geht und nicht um die Frage, wen ich vertrete, gibt es auch keinen Grund, den eigenen Mandanten zu benennen. Sie bleiben somit anonym.

Anders als bei Amazon merkt man kaufland an, dass es ein deutsches Unternehmen ist, für welches deutsches Recht gilt. Derartige Mitteilungen werden nach meiner Erfahrung schnell und effektiv durch kaufland bearbeitet.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit vielen Jahren Internethändler und habe mich insbesondere auf Produkt-Compliance spezialisiert.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Möchten auch Sie gegen nicht verkehrsfähige Produkte von Wettbewerbern bei kaufland.de vorgehen?

Wenn auch Sie gegen das Angebot nichtverkehrsfähiger Produkte auf der Plattform Kaufland.de vorgehen möchten, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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