Kein Unterhalt für den geringer verdienenden Ehegatten nach Ehescheidung? Ein Märchen.

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Nachdem der Gesetzgeber im vorletzten Jahr den Grundsatz der Eigenverantwortung nach Ehescheidung gesetzlich festgeschrieben hat, besteht offenkundig bei den Betroffenen erhebliche Unsicherheit über die Anspruchssituation. Weitere Aufklärung ist notwendig, um bestehende Missverständnisse zu beseitigen.

Nachehelicher Unterhalt in der neuen Rechtssprechung

Nachdem nunmehr diverse höchstrichterliche Entscheidungen zu diesem Thema vorliegen, kann entgegen der landläufigen Meinung festgestellt werden, dass es ab Rechtskraft der Scheidung eine sofortige Herabsetzung des Unterhaltes im Regelfall nicht geben wird, da dem unterhaltsberechtigten Ehegatten kaum die Zubilligung einer angemessenen durchaus auch sehr erheblichen Übergangszeit zur praktischen Herstellung finanzieller Eigenverantwortung verwehrt werden kann, insbesondere wenn aus der nicht nur kurzen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind.

Auch Einkommmensunterschiede welche darauf beruhen, dass ein Ehepartner für Kinder und Haushaltsführung beruflich zurückgesteckt hat, sind angemessen für längere Zeit u.U. auch dauerhaft und nach den ehelichen Einkommensverhältnissen jedenfalls auszugleichen.

Welche Fristen und Begrenzungen für den jeweiligen Fall angemessen erscheinen, wird stets eine Überprüfung des Einzelfalles erfordern.

Bei der Betreuung gemeinsamer Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ist der Unterhaltsanspruch ohnehin gegeben. Auch kann der Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung nicht versagt oder eingeschränkt werden, wenn die ehelichen beruflichen Nachteile wegen der Dauer der Ehe und der ehelichen Aufgabenverteilung nicht mehr zu kompensieren sind.

Anwaltliche Vertretung im Unterhaltsverfahren

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist nach dem neuen Verfahrensrecht anwaltliche Vertretung vorgeschrieben.

Ihr Rechtsanwalt berät gern über das richtige Vorgehen oder auch die Inanspruchnahme eventuell notwendiger Prozesskostenhilfe (jetzt Verfahrenskostenhilfe) zur Verfahrenseinleitung.

Fazit:

Anwaltliche Beratung zum konkreten Unterhaltsfall ist bei Trennung und Scheidung bei nicht nur sehr kurzer und kinderloser Ehe absolut unverzichtbar.

Stefan Buri, Rechtsanwalt aus Hamburg

Ehe- und Familienrecht

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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