Kiffen und Autofahren - Anhebung der Grenzwerte nach dem Cannabis Gesetz - CanG

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Im Zuge der Verabschiedung des neuen Cannabis Gesetzes wird die Diskussion unter Juristen und Rechtsmedizinern angeheizt, ob nunmehr auch eine Anhebung der bis dato geltenden Grenzwerte zu erfolgen hat.

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Damit einhergehend muss dann auch die Frage beantwortet werden, ab wann die Anordnung einer MPU - Medizinisch Psychologische Untersuchung - seitens des zuständigen Straßenverkehrsamtes in Betracht kommt.

Insoweit ist eine strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Ahndung durch die Justiz stets von einer straßenverkehrsrechtlichen Sanktionierung zu unterscheiden.  

Im Zuge regelmäßigen Konsums von Cannabis oder Cannabisprodukten kann dieses über einen längeren Zeitraum im Blut nachweisbar sein, selbst, wenn die letzte Einnahme bereits einige Zeit zurückliegt.

Sowohl die Verkehrsrechtler, als auch Rechtsmediziner sprechen sich insoweit für die Erhöhung der bis dato geltenden Grenzwerte aus. 

Der bislang geltende Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum soll auf 3,5 Nanogramm angehoben werden. 

Es gibt aber auch gegenteilige Ansichten, wonach der aktuell geltende Grenzwert beibehalten oder gar abgesenkt werden sollte. 

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Anzumerken ist, dass sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Süddeutschland etabliert hat von Vorsatz auszugehen, sollte der Konsum sieben Stunden oder weniger zurückliegen. Diese Rechtsprechung schwappt zunehmend auch nach NRW über.

Begründet wird dies unter anderem damit, dass sich der Cannabis-Wirkstoff THC im Körper anreichert. So lagert sich dieser in Muskeln und Fettgewebe ab und baut insoweit Depots auf. Dieser Speicher kann auch dann aktiviert werden, wenn in dieser Zeit nicht konsumiert wird.

Dementsprechend gilt auch aktuell (noch) die Unterscheidung, ob eine Person erstmalig konsumiert hat, gelegentlich oder regelmäßig. 


Der ADAC verhält sich zu der Frage der Nachweisbarkeit von THC im menschlichen Körper wie folgt: 

"Wird Cannabis geraucht oder inhaliert, gelangt THC nahezu unmittelbar ins Blut und erreicht innerhalb weniger Minuten seine Höchstkonzentration. Danach fällt diese stark ab und halbiert sich teilweise innerhalb von 45 bis 60 Minuten. Bei gelegentlichem Konsum sind lediglich für rund sechs Stunden Konzentrationen über dem aktuellen Grenzwert im Straßenverkehr von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (1 ng/ml) zu erwarten. Bei regelmäßigem Konsum wird THC im Gewebe gespeichert, und durch eine langsame Rückverteilung ins Blut kann es Tage dauern, bis dieser Wert unterschritten wird. Je nach vorangegangenem Konsumverhalten kann es auch bis zu 2 Wochen dauern, bis restlos sämtliche Metaboliten abgebaut sind."


Daraus ergibt sich alsdann aber auch, dass es durchaus problematisch sein kann, wenn Verkehrsteilnehmer sanktioniert werden, in deren Blut noch THC nachgewiesen werden kann, obwohl er nicht als bekifft anzusehen ist. 

Um letztlich der Neuregelung des Cannabis Gesetzes - CanG - gerecht zu werden, soll der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum erhöht werden.

Auch mit diesem Grenzwert gehe wohl kein besonders erhöhtes Verkehrsrisiko einher.


Die weitere Entwicklung gilt es nunmehr abzuwarten. 


Wir beraten sie insoweit gerne und kompetent rund um das Thema CannabisG und Verstößen im Straßenverkehr sowie insbesondere auch rund um das Thema der MPU. 

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Foto(s): canva.com/design

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