Kinderbonus und Kindesunterhalt

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Kinderbonus 2021


Es ist beschlossen!

Die Regierung hat beschlossen, dass Familien wie im vergangenen Jahr wegen der anhaltenden Corona-Pandemie zur ihrer finanziellen Entlastung auch 2021 einen Kinderbonus je Kind erhalten. Die Auszahlung erfolgt an den Empfänger des staatlichen Kindergeldes einmalig in Höhe 150,00 €.

Das staatliche Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gezahlt. Ist das Kind in der Ausbildung oder im Studium, wird das staatliche Kindergeld noch bis zum Alter von 25 Jahren gezahlt.  

Auch wenn dieser Kinderbonus nicht auf die Grundsicherung, auf Leistungen nach dem SGB II (also Hartz-IV-Empfänger), nicht beim Kinderzuschlag, beim Wohngeld und beim Unterhaltsvorschuss angerechnet wird, mindert er gleichwohl bei getrenntlebenden Eltern den vom Barunterhaltspflichtigen zu zahlenden Kindesunterhalt auch einmalig um 75,00 €. 

Wann der Kinderbonus ausgezahlt wird, steht noch nicht fest, voraussichtlich im März oder April 2021. Den Kinderbonus  müssen Sie nicht beantragen. Die Auszahlung erfolgt mit dem staatlichen Kindergeld in dem betreffenden Monat. automatisch. 

Lesen Sie gern auch meinen Rechtstipp zum Kinderbonus 2020.

Für Rückfragen oder Berechnungen zur Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach unter den angezeigten Kontaktmöglichkeiten einen Beratungstermin mit mir. Ich biete jetzt auch Online-Rechtsberatungen über Microsoft Teams an.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Marion Huth







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