Kindesunterhalt ab 01.01.2018

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Sehr geehrte Mandantschaft,

die neue Düsseldorfer Tabelle ist herausgekommen und regelt, was unterhaltspflichtige Väter oder Mütter ab 01.01.2018 für ihre Kinder, mit denen sie nicht in einem Haushalt leben, zu zahlen haben.

Erfreulich ist, dass sich minderjährige Kinder in allen Bundesländern, also auch in Sachsen-Anhalt, auf einen höheren Mindestunterhalt freuen können.

Allerdings führt die neue Unterhaltstabelle auch dazu, dass Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen ab 1.901,00 € ab 01.01.2018 in einer niedrigeren Einkommensklasse landen und so weniger Unterhalt zu zahlen haben.

Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegenüber den Eltern bleibt unverändert. Sie müssen sich aber auf die geänderten Einkommensklassen ihrer Eltern einstellen, was zu niedrigeren Unterhaltsbeträgen führen kann.

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf, der vom Einkommen eines in Ausbildung befindlichen Kindes in Abzug gebracht wird, erhöht sich.

Auf den Unterhaltsbedarf des Kindes ist wie bisher das staatliche Kindergeld anzurechnen. Dieses wird ab 01.01.2018 auch erhöht. Für das 1. und 2. Kind beträgt das staatliche Kindergeld künftig monatlich 194,00 €, für das 3. Kind 200,00 € und für ein 4. und jedes weitere Kind 225,00 €.

Es treten für unterhaltsberechtigte Kinder und unterhaltsverpflichtete Väter oder Mütter eine Reihe von Änderungen ein, die ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erörtere.

Rufen Sie mich an oder schicken mir eine E-Mail und wir vereinbaren einen Beratungstermin.

Ihre Rechtsanwältin Marion Huth


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