Klage gegen Google wegen schlechter Bewertung? Wir infomieren, wann eine Klage in 2024 Sinn macht!

  • 3 Minuten Lesezeit

Klagen gegen Google können dann Sinn machen, wenn kein anderes Mittel greift. In diesem Beitrag möchte ich Wege aufzeigen, um unliebsame Google Bewertungen ohne eine Klage wieder los zu werden. Sollten Sie doch klagen wollen/müssen, unterstützen wir Sie auch hierbei gerne.


Haben auch Sie eine negative Google Bewertung oder Rezension („Bewertung“ meint dabei den Sternedurchschnitt, „Rezension“ meint den eigentlichen Bewertungstext) auf Google Maps oder in Ihrem Google Unternehmensprofil erhalten? Dann geht es Ihnen wie vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, die ein entsprechendes Profil auf Google haben.


Oft fragen betroffenen Unternehmen bei mir an, die derartige schlechte Google Bewertungen / Rezensionen erhalten haben, und direkt Google verklagen möchten. Mit diesem Artikel möchte ich darüber aufklären, ob und wann es Sinn macht, Google zu verklagen.


1. Vor einer Klage immer erst den außergerichtlichen Versuch unternehmen


Eine Klage gegen Google sollte nach meiner Auffassung immer das letzte Mittel sein, sofern andere effektivere bzw. gegebenenfalls wirtschaftlich sinnvollere Handlungsoptionen zur Verfügung stehen.


Die gute Nachricht: 

Eine Vielzahl an negativen Google Bewertungen lassen sich löschen, so dass es in den seltensten Fällen erforderlich ist über eine Klage gegen Google nachzudenken.


Meine erste Empfehlung lautet stets,  sofern die Bewertern oder der Bewerter bekannt sind mit der betreffenden Person Kontakt aufzunehmen und in einem freundlichen Gespräch über die negative Google Bewertung zu sprechen. Oftmals ist dies aber leider nicht möglich (z. B. weil es sich um eine Fake-Bewertung handelt oder die betreffende Google Bewertung / Rezension anonym abgegeben wurde). Oftmals weigern sich auch Bewerter, die dem Unternehmen bekannt sind, unberechtigte Google Bewertungen zu beseitigen.

In diesem Fall empfehlen wir, einen entsprechenden Löschantrag direkt an Google zu stellen. Hierbei sind wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet gerne behilflich.

Sind Sie auch von negativen Google Bewertungen betroffen und wissen nicht, was Sie dagegen tun können? Gerne unterstützen wir auch Sie zum günstigen Festpreis ab 38.- € im Paket (zzgl. 19% MwSt.) dabei, Ihre Negativbewertungen zu entfernen.


2. Klage nur bei unberechtigter Google Bewertung / Rezension


In sehr wenigen Fällen weigert sich Google eine beanstandete Bewertung zu löschen. Dies hat nach meiner Erfahrung meistens zwei Gründe:


1.  Obwohl ein Verstoß gegen die Google Richtlinien und geltendes Recht vorliegt, reagiert Google nicht bzw. nimmt die betreffende Bewertung / Rezension nicht heraus.

2. Google ist nach einem Nachweis des Bewerters überzeugt, dass es einen Kontakt zwischen Bewerter und Unternehmen gegeben hat, Google lässt sich jedoch nicht überzeugen, dass es sich im konkret beanstandeten Einzelfall um eine unwahre Tatsachenbehauptung des Bewerters handelt und diese somit gelöscht werden müsste.


Sofern sämtliche außergerichtlichen Bemühungen scheitern, kann als letztes Mittel über eine Klage gegen Google nachgedacht werden. Eine solche Klage gegen Google hat dann Erfolgsaussichten, wenn ein Grund zur Beseitigung der Bewertung besteht, weil die betreffende Bewertung aufgrund Ihres Inhalts (z. B. Formalbeleidigung oder unwahre Tatsachenbehauptung) gegen geltendes Recht verstößt.


Eine Vielzahl an Gerichten hat in den letzten Jahren gegen die verklagte Bewertungsplattform (und auch Google) entschieden. Hier finden Sie einen aktuellen Beitrag von mir mit einer auszugsweisen Übersicht an Urteilen, in denen die bewerteten Unternehmen gewonnen haben:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-rezensionen-hier-finden-sie-einige-der-wichtigsten-urteile-dazu-209925.html



3. Negative Google Bewertung erhalten? Unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie bequem und absolut unverbindlich die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Rezensionen bzw. Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder gerne auch über die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Rezension / Bewertung).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit und beispielsweise auch eine Klage gegen Google übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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