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Klageabweisung für BaumgartenBrandt und KSM GmbH vom Amtsgericht Frankfurt

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Erneut ist eine Klage der KSM GmbH, vertreten von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte, gegen einen von uns vertretenen Mandanten ist vom Amtsgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Klägerin, also die KSM GmbH, nicht nachweisen konnte, dass die behauptete Rechtsverletzung, welche im Bereitstellen eines Filmwerkes über eine Internettauschbörse bestand, über den Internetanschluss unseres Mandanten begangen wurde. Dabei hatte das Gericht insbesondere Zweifel an der Richtigkeit der durch das Unternehmen Guardaley geführten Ermittlungen hinsichtlich der IP-Adresse unseres Mandanten.

Die von der Klägerin vorgelegte eidesstattliche Versicherung sowie sonstige Erklärungen zu dem Ermittlungsvorgang der Guardaley Ltd. seien insgesamt nicht fallbezogen und daher zu allgemein. Weiter wurde von der Klägerin die Fehlerfreiheit im Allgemeinen unter Beweis gestellt, was ebenfalls ins Leere ging. Mangels nachgewiesener Rechtsverletzung war bereits die Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt unwirksam. Rechtsanwaltskosten für die Aussprache der Abmahnung wie auch Schadensersatz schuldet unser Mandant daher richtigerweise nicht.

Unabhängig von der nicht nachgewiesenen Rechtsverletzung waren die klageweise geltend gemachten Ansprüche auch - jedenfalls teilweise - verjährt. Die regelmäßige Verjährungsdauer endet nach drei Jahres nachdem der Anspruch entstanden ist. Für Schadensersatzansprüche kann unter Umständen die 10-jährige Verjährung nach § 102 Satz 2 UrhG i. V. m. § 852 BGB angenommen werden. Doch hierauf kam es in dem Verfahren nicht mehr an.

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