Kommt die Kündigungswelle? Gibt es Abfindungen?

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Die Corona-Pandemie hat nicht nur auf unser aller Alltag Auswirkungen, sondern auch auf den Arbeitsmarkt - so istes jedenfalls ständig zu hören. Stimmt das überhaupt? Und wenn ja, was mache ich, wenn ich betroffen bin und eine Kündigung erhalte?

Wie stark Corona sich auf dem Arbeitsmarkt niederschlagen wird, steht noch gar nicht fest. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, dass noch viele Arbeitsplätze retten wird. Wenn man aber doch betroffen ist, gibt es einige Dinge zu beachten:

  1. Eine Klage muss innerhalb von 3 Wochen bei Gericht eingereicht sein, gerechnet ab Zugang des Schreibens. Ansonsten gilt die Kündigung zwingend als wirksam.
  2. Auf eine Abfindung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Eine Abfindung ist immer nur das Ergebnis von Verhandlungen. Diese wurden ggf. schon durch den Betriebsrat geführt und dann in einem Sozialplan zum Ausdruck gebracht. Ansonsten muss jeder einzelne die Abfindung für sich verhandeln.
  3. Man muss flexibel sein: Die Interessen im Arbeitsrecht können sich schnell ändern. Ist der gekündigte Arbeitnehmer zu Beginn noch am Erhalt des Arbeitsplatzes interessiert, kann sich das schnell ändern, wenn er ein alternatives Angebot hat. Umgekehrt ist das aber auch möglich. Für Mandant und Anwalt gilt es, eng zusammenzuarbeiten und sich schnell abzustimmen.
  4. Erfahrung ist nicht alles - aber im Arbeitsrecht ist es gut, versierte Berater an der Seite zu haben, die Risiken einschätzen und Möglichkeiten ergreifen können.

Beachtet man diese Grundsätze und begibt sich in gute Hände, können sich die wirtschaftlichen Folgen der Kündigung im Rahmen halten.

Gerne helfen wir Arbeitsrechtler von Linten Rechtsanwälte!



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