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Kornmeier und Partner Rechtsanwälte Abmahnung - Gentleman I got to go - GSDR GmbH

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Momentan mahnt die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes - Gentleman I got to go - in Filesharingbörsen vorgeworfen. Diese Zugänglichmachung geschieht zeitgleich mit dem Download einer Datei.

Abmahnungen werden auch Schutzrechtsverwarnungen genannt. Wesentlich für eine Abmahnung ist, dass der Empfänger weiß, was er tun muss, um einen Rechtsstreit zu verhindern. Wenn dies nicht eindeutig ist und es sich bei dem Abgemahnten um einen Verbraucher handelt, kann dies unter bestimmten Umständen im einstweiligen Verfügungsverfahren zu einer Kostenlast des Abmahners führen vgl. OLG Köln, 20. Mai 2011 (Az. 6 W 30/11).

Die Unterlassungserklärung ist der Mittelpunkt der Kornmeier und Partner Rechtsanwälte Abmahnung wegen der angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk - Gentleman I got to go. Ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den einen oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe geleistet werden soll.

Vor Beauftragung eines Anwalts im Falle einer Kornmeier und Partner Abmahnung sollte mit dem eigenen Anwalt besprochen werden, was dieser berechnet. Vorsicht gilt wenn, der Anwalt auch außergerichtlich nach dem Streitwert abrechnet oder sich vornehm in Schweigen hüllt. Hier könnte im Nachhinein eine böse Überraschung kommen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte teilt vor Beauftragung das Honorar in konkreter Höhe als Pauschale mit, damit kann der Abgemahnte dann rechnen. Scheuen Sie sich nicht, nach den Kosten offensiv zu fragen, damit Sie hinterher nicht mehr zahlen, als das, was in der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Gentleman I got to go - gefordert wird.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung geht es in der Regel nicht nur darum, die geforderte Schadensersatzforderung zu minimieren oder zurückzuweisen, sondern auch vor Folgeabmahnungen zu schützen.

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Gentleman I got to go:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)

2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich

3. Ortstermine nicht nötig

4. Kommunikation über E-Mail möglich

5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)

6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


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