Kreditwiderruf jetzt (bei PSD-Bank u.a. Banken) – Widerrufsjoker sticht weiterhin!

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Auch heute noch gelingt es Darlehensnehmern, aus hoch verzinsten Baudarlehen, welche nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, durch Widerruf der auf Abschluss der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zu fliehen.

Der Widerrufs-Joker sticht mithin auch bei neueren Verträgen für den Fall der Verwendung rechtswidriger Widerrufsbelehrungen, welche im Zeitraum 11.06.2010-20.03.2016 abgeschlossen wurden.

Anknüpfungspunkt fehlerhafter Widerrufsbelehrungen aus diesem Zeitraum sind meist Verklausulierungen im Rahmen der Belehrungen, welche den Fristlauf zur Ausübung des Widerrufs nicht vor Benennung aller Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB beginnen lassen.

Contra lege haben die meisten Banken die Pflichtangaben, welche der Gesetzgeber in § 492 Abs. 2 BGB vorsah, nur exemplarisch benannt.

Das Landgericht Stuttgart – Az. 29 O 286/16 – stufte eine Widerrufsbelehrung der PSD-Bank als rechtswidrig ein, weil von der darlehensausreichenden Bank Angaben in ihrer Widerrufsbelehrung benannt wurden, die mitnichten Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB sind. So wurden die Angaben „... einzuhaltendes Verfahren bei Kündigung und zuständige Aufsichtsbehörde“ in der Widerrufsbelehrung aufgeführt. Hierbei handelt es sich gerade nicht um Pflichtangaben.

Noch strenger urteilten u.a. das OLG München (17 U 334/15) und das OLG Koblenz (8 U 241/15), welche bereits den Umstand, dass nur beispielhaft/exemplarisch Pflichtangaben genannt wurden, genügen ließen, um die streitgegenständlichen Widerrufsbelehrungen zu kippen.

Mit diesen Entscheidungen ist ein neues Kapitel zur Thematik Darlehenswiderruf – Vertragsausstieg aus hoch verzinsten Altdarlehen – aufgeschlagen worden, womit auch bei neueren Verträgen Tür und Tor für den Widerruf und einer Refinanzierung bei einer Drittbank zu Rekordtiefstzinsen weit aufgestoßen wurde.

MPH Legal ServicesRA Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bundesweit erfolgreich Darlehensnehmer in Widerrufsfällen.


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