Neuer Widerrufsjoker bei Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken!

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Wenn eine Bank für einen Kreditvertrag nicht gesetzeskonform über das Widerrufsrecht informiert, dann kann der Vertrag auch lange nach Abschluss noch rückabgewickelt werden. Wir haben im Finanztip-Newsletter schon oft über solche „Widerrufsjoker“ berichtet, mit denen Sie von einem Immobilienkredit zurücktreten können. Besonders hilfreich ist das für Menschen, die aus finanziellen Gründen ihr Haus verkaufen mussten. Um dann aus dem Hauskredit herauszukommen, verlangt die Bank eine ganze Stange Geld zusätzlich – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Durch den Widerrufsjoker können Sie diese auch im Nachhinein zurückfordern.

Nun macht die Verbraucherzentrale Hamburg auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 10 O 143/17) aufmerksam, das ganz neue Möglichkeiten für Verbraucher eröffnet. Im strittigen Darlehensvertrag war zwar die Widerrufsbelehrung an sich korrekt, sie wurde aber durch einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingeschränkt. Der Passus verkürzte alle Fristen, die an einem Wochenende oder Feiertag enden. Das war unzulässig, urteilten die Richter.

Die beklagte Bank hat zwar Berufung eingelegt. Dennoch bringt das Urteil nach Einschätzung der Verbraucherzentrale für viele Verträge die Chance auf einen erfolgreichen Widerruf: Wenn Sie zwischen 2010 und 2014 bei einer Volksbank, Raiffeisenbank oder Sparda-Bank einen Baukredit abgeschlossen haben und den Vertrag widerrufen wollen, sollten Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. 

Die Bankrechtskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berät Sie bundesweit in Darlehenswiderrufsangelegenheiten. Rufen Sie uns an, auch am Wochenende.


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