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Kreisverkehr – Verkehrsregeln in Europa

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Kreisverkehre sind vermehrt Teil unseres Straßenbilds. In vielen europäischen Ländern prägen sie es schon lange. Jedoch gilt auch im Kreisel: Andere Länder, andere Verkehrsregeln. Ein Überblick.

Deutschland

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Fahrzeuge bei uns im Kreisverkehr Vorfahrt, wenn das „Vorfahrt gewähren"-Schild mit oder ohne dem blauen Kreisverkehrsschild davor steht. Bei fehlenden Verkehrszeichen gilt jedoch „rechts vor links" - wer im Kreisverkehr ist, muss warten. Halten oder Rückwärtsfahren im Kreisverkehr ist wie das Blinken beim Einfahren verboten. Beim Ausfahren nach dem Passieren der vorherigen Ausfahrt ist jedoch zwingend zu blinken. In der Mitte des Kreisels befindet sich die in der Regel baulich abgegrenzte oder markierte Mittelinsel. Sie darf nur von Fahrzeugen überfahren werden, die den Kreisverkehr sonst nicht passieren könnten. Wer die Mittelinsel ansonsten unerlaubt überfährt, unterliegt nach dem Landgericht (LG) Saarbrücken (Urteil v. 10.02.2012, Az.: 13 S 199/11) bei unklarem Unfallhergang einer höheren Haftungsquote. Das folgt zudem aus dem meist zeitgleichen Verstoß gegen das auch im Kreisverkehr geltende Rechtsfahrgebot. Wer also über die Mitte des Kreisverkehrs abkürzt, verstößt mindestens zweimal gegen die StVO.

Bei zwei- oder mehrspurigen Kreisverkehren heißt es besonders aufpassen, denn hier gilt mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben vorrangig das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ein Gericht wird die Haftungsquote wesentlich anhand des Verhaltens der Unfallbeteiligten ermitteln. Daher sollte die Innenspur nutzen, wer mehr als die Hälfte des Kreisverkehrs durchfahren will, um anderen die Einfahrt in den Kreisverkehr zu ermöglichen. Beim Spurwechsel ist dabei auch im Kreisverkehr zu blinken und auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten. Auf der Außenspur befindliche Fahrer sind aufgrund der Situation jedoch ebenfalls aufgefordert – wenn gefahrlos möglich – weiter innen Fahrenden die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nicht zu versperren.

Österreich

In der Alpenrepublik ist das Blinken beim Einfahren dagegen erlaubt – jedoch nicht verpflichtend. Das Problem, im Kreis befindliche Fahrer könnten falsch reagieren, weil sie meinen, blinkend ankommende Fahrzeuge wollten nur schnell in den Kreisverkehr einfahren, um ihn gleich wieder zu verlassen, wird in Österreich nicht so streng gesehen. Wie bei uns ist das Blinken beim Ausfahren aber ebenfalls vorgeschrieben.

Italien

Auf „rechts vor links" sollte man auch an ungeregelten Kreisverkehren dort nicht zu arg bestehen. Als inoffzielle Regel gilt: Wer zuerst an einer einfachen Kreuzung ankommt, fährt zuerst. Für Ausländer ist das dennoch nicht zu empfehlen. Im Übrigen sind die Regeln in den dort Rotatoria genannten Kreiseln gleich.

Spanien

Auch in Spanien gibt es kaum Besonderheiten. Auf die Innenspur wechseln muss, wer nicht gleich die nächste Ausfahrt nutzen will. Auch bei fehlenden Verkehrszeichen haben diejenigen im Kreisverkehr – der sogenannten Rotonda – Vorfahrt.

Frankreich

Über die Hälfte der weltweiten Kreisverkehre befinden sich in Frankreich. An den weit über 20.000 sogenannten Rond-points richtet sich die Vorfahrt nach der Beschilderung. An größeren Kreisverkehren stehen meist „Vorfahrt gewähren"-Schilder. Das gilt jedoch nicht für den König der Kreisverkehre, den achtspurigen Kreisel um den Arc de Triomphe in Paris. Dort hat Vorfahrt, wer sich ihm auf einer seiner zwölf großen Zufahrtsstraßen nähert. Für das Blinken gilt im Übrigen: beim Reinfahren nur links blinken, wenn man über die Hälfte im Kreisverkehr fahren will, beim Rausfahren vor der gewünschten Ausfahrt dann rechts blinken. Aufgepasst: Fahrzeuge auf einer Innenspur haben Vorrang. Fahrer auf der Außenspur müssen aufpassen.

Großbritannien

Der dort herrschende Linksverkehr führt dazu, dass auch in den dort Roundabout genannten Kreisverkehren links eingefahren wird. Meist geben Markierungen und Schilder an, wer Vorfahrt hat. Überraschend aber, trotz Fehlens einer allgemeinen Vorfahrtsregel gilt im Kreisverkehr bei fehlenden Zeichen „rechts vor links" und nicht etwa „links vor rechts". Wer sich ihm also nähert, hat angesichts des Linksverkehrs keine Vorfahrt beim Einbiegen. Will man aus dem Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt gleich wieder raus, blinkt man durchgängig links. Beim Verlassen an einer weiteren Ausfahrt blinkt man dagegen erst hier. Wer den Kreisverkehr ganz durchfahren will, der blinkt beim Einfahren rechts, wechselt auf eine sofern vorhandene Innenspur und blinkt links, wenn er ihn wieder verlassen will. Wer jetzt noch durchblickt, der suche zum Schluss einmal nach dem Magic Roundabout in Swindon. Hier ist besonders auf die Fahrbahnmarkierungen zu achten. Keine Sorge, selbst im kreisverkehrverliebten Großbritannien gibt es davon keine zehn Stück.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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