Die Regeln im Kreisverkehr

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Der Kreisverkehr war in den 60er und 70er Jahren in Westdeutschland so gut wie nicht mehr vorhanden. Obwohl Kreisverkehre ständig zunehmen – in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München sind es schon über 30 Stück – finden viele Fahrfehler statt. 

Auffällige Fahrfehler im Kreisverkehr

Relativ sicher sind Kreisverkehre wohl nur durch die geringe dort gefahrene Geschwindigkeit. Diese beträgt ca. 30 km/h. Vorfahrtsmissachtungen und Fehler bei der Fahrtrichtungsanzeige sind jedoch eklatant.

Grundsatz: Die Fahrtrichtung geht immer nach rechts und Vorfahrt hat ausschließlich der Verkehr von links.

Eine Ausnahme gilt beim sog. „unechten Kreisverkehr“. Hier gilt rechts vor links, der Einfahrende hat Vorfahrt und der Blinker muss immer gesetzt werden. Diese kreisförmigen Knotenpunkte sind unbeschildert.

Besonderheit: der zweispurige Kreis mit doppelspuriger Ein- und Ausfahrt

Komplizierter wird es bei zweispurigen Kreisverkehren. Bei doppelspuriger Zufahrt gilt, wer links einfährt, muss die innere Kreisbahn wählen und beim Verlassen den Vorrang des Außenfahrenden beachten, zur Not eine „Extrarunde“ drehen. Wenn Sie bereits die nächste Ausfahrt nehmen wollen, sollten Sie sich daher bei der doppelspurigen Zufahrt rechts einordnen und auf der Außenspur bleiben.

Wann muss im Kreisverkehr der Blinker gesetzt werden?

Der Blinker wird nur beim Ausfahren gesetzt, nicht beim Einfahren. Wenn ein Fahrzeug beim Erreichen einer Ausfahrt im Kreisverkehr nicht blinkt, können Sie damit rechnen, dass dieser den Kreisverkehr nicht verlässt. Die Fahrtrichtungsanzeige wird aber sehr häufig unterlassen.

Fußgänger im Kreisverkehr

Beim Einfahren haben Autofahrer gegenüber querenden Fußgängern Vorfahrt. Beim Ausfahren hat der Fußgänger Vorfahrt.

Radfahrer im Kreisverkehr

Auf Radwegen haben Radfahrer Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen, außer sie werden durch Verkehrszeichen untergeordnet.

Die farbige Insel bei kleinen Kreisverkehren

In kleineren Ortschaften ist der innere Kreis oft lediglich farblich abgesetzt. Diesen Bereich dürfen nur Busse und Lkw überfahren.

Anhalten im Kreisverkehr ist verboten, außer dies ist verkehrsbedingt. Parken ist ebenfalls verboten.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg, Wolfratshausen, München

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


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