Krenzel & Partner mahnt für markenglas.de / Ralph Schneider ab

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Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. Uns wurde eine Abmahnung des Ralph Schneider, Betreiber des Internetshop unter markenglas.de und Inhaber der Domain vorgelegt. Dieser lässt die Kanzlei Krenzel & Partner urheberrechtliche Verstöße abmahnen.

Auf markenglas.de befinden sich Fotos des Ralph Schneider, auf denen Gläser bekannter Getränkemarken, Spirituosen etc. abgebildet sind. Diese Fotos, obwohl „nur" Produktfotos, genießen grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz. Es handelt sich nach dem Urhebergesetz um sog. Lichtbilder, u. U. sogar um sog. Lichtbildwerke. Daher bedarf es einer Genehmigung des Urhebers, wenn jemand diese Fotos verwenden möchte, insbesondere zum Verkauf gleicher Produkte. Wer möchte schon mühevoll Fotos machen oder gar dafür bezahlen, wenn sich Mitbewerbern gratis daran bedienen und damit Kunden abspenstig machen?

Was wird vorgeworfen?

Im uns vorliegenden Fall verwendete unser Mandant ein Foto von markenglas.de und stellte es bei e-Bay ein, um 6 Gläser wie das abgebildete zu verkaufen. Der Abmahner Ralph Schneider macht an dem Foto ausschließliche Rechte geltend.

Beigelegt ist der Abmahnung von Krenzel & Partner eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.  Eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist von 8 Tagen unterzeichnet zurückgeschickt werden. Für die Abmahnung und den Schadensersatz des Urhebers wird ein Betrag von insgesamt 304,- Euro gefordert.

Bedenkliche Unterlassungserklärung

Wir finden: Die als Entwurf anliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist viel weitgehender, als nötig. Eine Unterlassungserklärung muss der Abgemahnte nach herrschender Rechtsprechung nur in dem Umfang abgeben, indem er tatsächlich und konkret fremde Rechte verletzt hat.

Außerdem wird im Entwurf eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro vorgegeben. Eine feste Vertragsstrafe ist nicht nur unzeitgemäß und unüblich. Sie kann auch unverhältnismäßig hoch sein, insbesondere, wenn der Abgemahnte eine Privatperson ist. Die Unterlassungserklärung gilt potentiell ein Leben lang. Daher sollten Sie diesen Entwurf auf keinen Fall unterschreiben. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten.

Unwirksam!

Darüber hinaus halten wir jedenfalls die uns vorliegende Abmahnung von Krenzel & Partner für Ralph Schneider auch für unwirksam gem. § 97a Abs. 2 S. 2 UrhG. Durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist der § 97a UrhG geändert worden. Unter bestimmten Voraussetzungen können urheberrechtliche Abmahnungen unwirksam sein. Die Abmahnung kann zurückgewiesen werden. Außerdem muss der Abmahner dem Abgemahnten sogar die Kosten für die Abwehr der unwirksamen Abmahnung ersetzen, also die Anwaltskosten.

Was tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir gerne für Sie, ob sie rechtmäßig ist oder zurückgewiesen werden kann. Übersenden Sie uns die komplette Abmahnungen mit Ihren Kontaktdaten per Fax 040/411 67 62 6 oder E-Mail info (at) ipcl-rieck.de. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können und was dies kosten würde.

Rufen Sie gleich an! Tel. 040/ 411 67 62 5

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