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Kreuzfahrt – Wenn der Höhepunkt der Reise ausfällt

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Kreuzfahrten werden nicht nur wegen Meer, Sonne und des Luxus an Bord gebucht. Gerade auch die anzulaufenden Häfen sind für Reisende oft Höhepunkte der Seereise. Bei einer Kreuzfahrt spielt nicht nur das Leben an Bord eine Rolle. Auch die Reiseroute ist für die Buchung der Schiffsreise wichtig. Wenn ein Hafen angelaufen wird, kann man beim Landgang Land und Leute näher kennenlernen. Ärgerlich, wenn ein solcher Reisehöhepunkt ausfällt und ein Hafen nicht wie vorgesehen angelaufen wird.

Änderung der Reiseroute

Vor dem Amtsgericht (AG) Rostock wurde ein solcher Fall verhandelt. Bei einer 10-tägigen Kreuzfahrt sollten insgesamt fünf Häfen angelaufen werden. Zwei Häfen wurden aber nicht angelaufen wie ursprünglich geplant. Der Landgang bei Tanger fiel ersatzlos aus und statt Cadiz fuhr das Schiff einen anderen spanischen Hafen an. Wegen der Änderung der Reiseroute forderte ein Kreuzfahrtteilnehmer eine Reisepreisminderung.

Änderung des Reisevertrages

Nicht jede Änderung des Reiseprogramms rechtfertigt einen Minderungsanspruch. Zunächst muss die Routenänderung für den Reisenden unzumutbar sein. Unzumutbar ist insbesondere, wenn die Änderung allein der Risikosphäre des Veranstalters zuzuordnen ist. Nur wenn es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseroute handelt, kommt ein Anspruch auf Reisepreisminderung in Betracht. Das AG Rostock bestätigte, dass es sich um eine erhebliche Änderung handelte.

Besonderer Höhepunkt

Im Rahmen der Kreuzfahrt „Kanaren“ stellte das Anlaufen von Tanger einen Höhepunkt der Reise dar. Denn es war der einzige Hafen auf dem afrikanischen Kontinent, den das Kreuzfahrtschiff anlaufen sollte. Der Richter berücksichtigte für das Nichtanlaufen von Tanger eine Minderung des Tagesreisepreises um 50 Prozent. Für den ausgefallenen Landgang bei Cadiz gab es 30 Prozent Reisepreisminderung, da immerhin ein Ersatzhafen angelaufen worden war.

(AG Rostock, Urteil v. 09.03.2011, Az.: 47 C 400/10)

(WEL)
Foto(s): ©Fotolia.com

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