Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Kriegsopferversorgung!

Kriegsopferversorgung: Entschädigungszahlung für Kriegsopfer

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Folgen eines Krieges sind für die Opfer genauso wie für deren Hinterbliebene schwerwiegend und langfristig spürbar. Die Bundesregierung hat es sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges zur Aufgabe gemacht, Kriegsopfer für ihre erlittenen gesundheitlichen Schäden im Rahmen einer Kriegsopferversorgung zu entschädigen. Mit dieser Kriegsopferversorgung können entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden. 

Wer hat Anspruch auf Kriegsopferversorgung? 

Als Bestandteil des sozialen Entschädigungsrechts in Deutschland gibt das Bundesversorgungsgesetz die maßgeblichen Vorschriften vor, wer Anspruch auf Kriegsopferversorgung hat. Laut § 1 Abs 1 BVG steht denjenigen eine Versorgung zu, deren Ausübung ihres militärischen oder militärähnlichen Dienstes im Zweiten Weltkrieg zu Gesundheitsschäden geführt hat. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen berechtigen, einen Antrag auf Versorgung zu stellen.  

Berechtigt auf Versorgung sind:  

  • Ehemalige Soldaten des Zweiten Weltkrieges 

  • Zivilpersonen, die gesundheitliche Schäden durch Bombenangriffe oder andere Kriegseinwirkungen erlitten haben 

  • Zivilpersonen, die durch Flucht, Internierung oder Vertreibung in ihrer Gesundheit geschädigt sind 

  • Hinterbliebene von Kriegsopfern (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern) 

Träger der Kriegsopferversorgung 

Für die Leistungen der Kriegsopferversorgung sind die Landesversorgungsämter und Versorgungsämter, wie das Zentrum Bayern Familie und Soziales oder das Amt für Versorgung und Integration Bremen, zuständig. Ferner sind orthopädische Versorgungsstellen und Versorgungskuranstalten ebenfalls Anlaufstellen, wenn es um die physische und psychische Behandlung erlittener Gesundheitsschäden geht.  

Antrag auf Kriegsopferversorgung 

Bevor die im Rahmen der Kriegsopferversorgung vorgesehenen Leistungen ausgezahlt werden, bedarf es eines Antrags. Dieser kann sowohl vom Betroffenen selbst als auch von dessen Hinterbliebenen gestellt werden. Für Anträge auf Versorgungsleistung gibt es keine Formvorschriften. Manche Landesbehörden halten dennoch bestimmte Formulare auf ihrer Homepage zum Herunterladen bereit. Neben den Regionalstellen der Versorgungsämter können Anträge auch bei anderen Sozialleistungsträgern, wie der gesetzlichen Krankenkasse oder den Rentenversicherungskassen, eingereicht werden.  

Je nach Versorgungsamt sind neben dem Antrag weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich. Darunter fallen der Anerkennungsbescheid als Beschädigter bzw. Schwerbeschädigter und der Bescheid über die anerkannten Schädigungsfolgen in Kopie. Für einkommensabhängige Leistungen wie die Ausgleichsrente oder die Pflegezulage sind zudem Nachweise über das Einkommen, die laufenden Verpflichtungen und über das Vermögen einzureichen.  

Wurde Ihr Antrag auf soziale Versorgungsleistung im Rahmen der Kriegsopferversorgung abgelehnt oder haben Sie einen Bescheid des Versorgungsamtes mit einem zu niedrigen Behindertengrad erhalten? Dann lassen Sie sich rechtzeitig von einem Anwalt für Sozialrecht beraten, um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Mit anwalt.de finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt!

Kriegsopferversorgung: Welche Leistungen stehen Betroffenen zu? 

Das Bundesversorgungsgesetz sieht bei der Kriegsopferversorgung für Betroffene oder ihre Hinterbliebenen unterschiedliche Leistungen vor: neben der Heil- und Krankenbehandlung – als wichtigste Leistung – auch die Rente für Beschädigte und Hinterbliebene. Daneben kann eine Kostenübernahme bei Pflegebedürftigkeit oder einem Heimaufenthalt beantragt werden. 

Weitere Leistungen können sein:  

  • Kriegsopferfürsorge  

  • Leistungen zur Unterhaltssicherung 

  • Sterbegeld 

  • Bestattungsgeld 

  • Übernahme der Kosten für orthopädische Hilfsmittel 

Die Höhe dieser Ausgleichsmaßnahmen hängen vom Grad der Gesundheitsschäden und Behinderungen ab. Um als Kriegsopfer die zustehenden Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, ist rechtliche Expertise erforderlich.  

anwalt.de-Empfehlung: Ein Anwalt mit Schwerpunkt auf dem Sozialrecht ist für Betroffene und deren Angehörige dringend zu empfehlen. Dieser stellt nicht nur eine korrekte Beantragung sicher, sondern kann auch im Vorfeld prüfen, ob und wie hoch der Entschädigungsanspruch für Sie ausfällt. Nutzen Sie dafür unsere praktische Suche und finden Sie im Handumdrehen den Anwalt Ihres Vertrauens! 

Die Hinterbliebenenversorgung beginnt im nächsten Monat des Sterbemonats, wenn der Erstantrag ein Jahr nach dem Tod des Beschädigten eingereicht wurde. Bei der Beschädigtenversorgung beginnt die Auszahlung mit dem Antragsmonat, sobald die Voraussetzungen gegeben sind. Als wichtigste Voraussetzung gilt dabei der Nachweis für die Gesundheitsschäden.  

Kriegsopferversorgung: Zusatzleistung Kriegsopferfürsorge 

Neben den Leistungen aus der Kriegsopferversorgung besteht für Personen mit erlittenen Gesundheitsschäden auch Anspruch auf Kriegsopferfürsorge. Diese beinhaltet, wie der Name schon besagt, fürsorgerische Leistungen, die im Allgemeinen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit beitragen sollen. Diese können einerseits existenzsichernd sein, wie Hilfen zum Lebensunterhalt oder Beihilfen zur Erziehung. Andererseits werden damit auch Erholungshilfen, Pflegehilfen sowie Essen auf Rädern abgedeckt.  

Weitere wichtige Leistungen sind: 

  • Altenhilfe 

  • Darlehen 

  • Sachleistungen 

  • Hilfe zur Haushaltsweiterführung 

  • Sonderfürsorge 

Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu erhalten, setzt voraus, dass die Geschädigten oder die Hinterbliebenen mit dem eigenen Einkommen den Lebensbedarf nicht mehr bewältigen können. Unterschiedliche Einkommensgrenzen dienen individuell als Richtwert, ob das Einkommen angerechnet wird und in welchem Umfang.  

anwalt.de-Tipp: Zur Klärung von Unsicherheiten bei den zustehenden Leistungen oder wie Sie gegen einen abgelehnten Antrag vorgehen, steht Ihnen ein Anwalt im Sozialrecht unterstützend zur Seite und vertritt kompetent Ihr Recht. Finden Sie jetzt den richtigen Anwalt!

(THO) 

Foto(s): ©Adobe Stock/Impact Photography

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Kriegsopferversorgung?