KTG Energie AG Insolvenz – Anleihegläubiger haben wenig Zeit

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Zuge der Probleme der KTG Agrar SE musste auch deren Tochtergesellschaft KTG Energie AG einen Antrag auf Insolvenz stellen. Anfang Dezember war es dann soweit: Das Insolvenzgericht Neuruppin eröffnete das Insolvenzverfahren und ordnete dafür die sogenannte Eigenverwaltung an. „Damit kann das bisherige Management zwar zunächst weiter an der Restrukturierung des Unternehmens arbeiten, bekommt aber einen Sachwalter an die Seite gestellt, ohne dessen Zustimmung zum Beispiel keine Verbindlichkeiten mehr eingegangen werden dürfen, wenn sie nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Ob das für die Besitzer der bis 2018 laufenden 50-Millionen-Euro-Anleihe (ISIN: DE000A1ML257) der KTG Energie AG eine gute Nachricht sei, müsse man erst noch sehen. „Klar ist aber: Gläubiger, insbesondere auch die Anleihegläubiger, müssen ihre Forderungen spätestens bis zum 24. Januar 2017 entweder selbst oder mit Unterstützung eines Rechtsanwalts beim Sachwalter anmelden“, sagt Nieding. „Wer diesen Termin verpasst, dem droht der Totalverlust“, warnt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht. Kurz danach folgt schon der nächste Termin, den die Anleihegläubiger der KTG Energie AG sich dick in den Kalender eintragen sollten: Die Gläubigerversammlung ist auf den 3. Februar 2017 terminiert und soll in Neuruppin stattfinden. „Hierbei handelt es sich um die reguläre Gläubigerversammlung nach der Insolvenzordnung und nicht um eine spezielle Versammlung der Anleihegläubiger. Leider wird die Bedeutung der Gläubigerversammlungen von vielen Gläubigern immer noch unterschätzt. Dabei werden hier wichtige Weichen, wie beispielsweise die Besetzung des Gläubigerausschusses, gestellt, die am Ende auch für die Quote entscheidend sein können, die man von seinem investierten Kapital zurückerhält“, sagt Nieding.

Geschädigte Anleihegläubiger können sich bei der Kanzlei Nieding+Barth unter nebenstehender E-Mail-Adresse registrieren lassen. Die Kanzlei bietet den Anleihegläubigern zum einen die Möglichkeit, sich auf der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. Zum anderen prüfen die Nieding+Barth-Anwälte aber auch die Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche und bieten eine Vertretung im Insolvenzverfahren an.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Klaus Nieding

Beiträge zum Thema