Kündigung aufgrund von Filialschließungen (Commerzbank, Douglas & Co.) – Aktuelle Fälle von geplanten Massenentlassungen und deren arbeitsrechtliche Konsequenz

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Kündigung aufgrund von Filialschließungen (Commrezbank, Douglas & Co.) – Aktuelle Fälle von geplanten Massenentlassungen und deren arbeitsrechtliche Konsequenz

Commerzbank

2024 soll es so weit sein: Die Entscheidung des neuen Commerzbank-Chef,s Manfred Knof hinsichtlich einer umfassenden Restrukturierung der Commerzbank soll in die Realität umgesetzt werden. Durch die weitestgehende Digitalisierung der Abläufe sollen insbesondere hohe Kosten eingespart werden.

Konkret bedeutet das: von ursprünglich mehr als 790 deutschen Filialen sollen gerade einmal rund 450 bestehen bleiben. Damit steht fast der Hälfte aller Filialen eine Schließung bevor. Das betrifft in arbeitsrechtlicher Hinsicht insbesondere die Mitarbeiter der Commerzbank-Filialen, von denen rund ein Drittel ihren Arbeitsplatz verlieren sollen.

Douglas

Auch die größte Parfümeriekette Deutschlands plant Filialschließungen. Vor allem als Reaktion auf die stetig ansteigende Online-Nachfrage sei man zu dieser Entscheidung gekommen. Rund 60 Filialen der deutschlandweit mehr als 430 Filialen sollen künftig geschlossen werden. Europaweit soll sogar mehr als jede fünfte Filiale von den Schließungen betroffen sein. Auch hier bedeutet das für viele Angestellte eine Existenzbedrohung.

Digitalisierung und Covid-19-Pandemie als Auslöser

Filialschließungen sind heutzutage infolge der fortschreitenden Digitalisierung grundsätzlich keine Seltenheit mehr. Unternehmer sind gezwungen, sich dem Wandel der Zeit anzupassen. Dennoch beschleunigt die Corona-Pandemie die Entscheidung zu Filialschließungen deutlich. Insbesondere die Nutzung von Online-Banking stieg im letzten Jahr immens an. Auch die Douglas-Chefin berichtet, dass die Filialschließungen eine Reaktion auf die erhöhte Online-Nachfrage darstelle. Und damit werden diese Unternehmen nicht die einzigen sein, die derzeit pandemiebedingt ein Wachstum des Online-Einkaufs erfahren. Mit weiteren Filialschließungen wird zu rechnen sein müssen.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Aufgrund der aktuellen Relevanz des Themas und um als von einer geplanten Entlassung betroffener Arbeitnehmer der Lage Herr zu werden, ist es sinnvoll, sich einen arbeitsrechtlichen Überblick zu verschaffen.

Im Rahmen der Filialschließungen der Commerzbank bzw. bei Douglas handelt es sich bei den Kündigenden um Arbeitgeber von Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern, die mindestens 30 Arbeitnehmer innerhalb von 30 Werktagen entlassen werden. In diesem Fall spricht man kündigungsrechtlich von einer sogenannten Massenentlassung (vgl. § 17 KSchG).

Damit Kündigungen im Rahmen einer solchen Massenentlassung wirksam sind, muss der Arbeitgeber ordnungsgemäß die für die Wirksamkeit erforderlichen Schritte einhalten.

Der Arbeitgeber unterliegt gem. § 17 Abs. 1 KSchG einer Anzeigepflicht bei der Arbeitsagentur. Diese muss über die geplante Massenentlassung informiert werden und dieser zustimmen.

Bevor der Arbeitgeber jedoch das Massenentlassungsvorhaben bei der Arbeitsagentur anzeigt, ist er zunächst angehalten, seinen Betriebsrat (falls existent) über das Vorhaben zu unterrichten (§ 18 Abs. 2 KSchG). Auch ihm gegenüber ist er insoweit anzeigepflichtig – und zwar spätestens zwei Wochen vor der Massenentlassungsanzeige bei der Arbeitsagentur.

Dies sind nur einige formale Aspekte, die der Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung entgegenstehen könnten.

Inhaltlich stellt sich insbesondere die Frage nach der Annahme etwaig angebotener Abfindungszahlungen. Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer bei einer Massenentlassung in der Regel betriebsbedingt und bietet ihm dafür, dass er nicht gegen die Kündigung klagt, die Zahlung einer Abfindung an. So werden es erfahrungsgemäß auch die Arbeitgeber der Commerzbank, Douglas & Co. handhaben. Oft fällt es dem betroffenen Arbeitnehmer dann schwer, rechtlich einzuschätzen, ob und wann die Annahme einer Abfindung sinnvoll ist und wann es sich doch lohnt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen rund um eine Kündigung aufgrund von Filialschließungen.

Glückauf!

Das Team von BALZERT ARBEITSRECHT



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